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Verbraucherschützer wehren sich gegen Kürzungen bei Riester-Rente

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt Versicherer ab und strebt zusammen mit „Finanzwende“ Grundsatzurteil an.

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Riester-Rente: Hängeordner mit Reiterschildern Vorsorge und Finanzen sowie Taschenrechner.

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München (tö). Die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gehen jetzt gemeinsam gegen Versicherer vor, die die Renten von Riester-Sparern gekürzt haben. Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen: 26 O 12/22) und streben nun ein Grundsatzurteil an. 

Die Kölner Richter hatten einem Angestellten Recht gegeben, der gegen die einseitige Kürzung seines Anspruchs auf eine Riester-Rente gegen den Lebensversicherer Zurich geklagt hatte. Die Versicherung musste die Kürzung in der Folge rückgängig machen. Nach Angaben der VZ NRW will der Versicherer das inzwischen rechtskräftige Urteil aber nicht auf andere Kundinnen und Kunden anwenden. Die Verbraucherzentrale hat deshalb Zurich und die beiden Anbieter Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) abgemahnt, die demnach ebenfalls Ansprüche von Versicherten gekappt haben.

Lenkt Zurich nicht ein, wollen die Verbraucherschützer Verbandsklage erheben. Ein höchstrichterliches Grundsatzurteil könnte nach Schätzungen der VZ NRW tausenden Riester- und Lebensversicherungskunden mit Riester-Verträgen zu höheren Renten verhelfen, da auch viele andere Versicherungsunternehmen Ansprüche gekürzt haben sollen. 

Bei den Kürzungen geht es um viel Geld und den sogenannten Rentenfaktor. Mit diesem wird in einem Riester-Vertrag festgelegt, wie viel Geld Kunden pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. In dem Verfahren gegen die Zurich ging es um einen Mann, der seit 2006 in eine fondsgebundene Riester-Rente einzahlt, die 2039 zur Auszahlung kommen soll. Der Rentenfaktor betrug laut der VZ 37,34 Euro. Während der Ansparphase sei er schließlich auf 27,97 Euro gekürzt worden. Bei einem Vertragsguthaben zu Beginn der Rentenphase von beispielsweise 100.000 Euro müsste die Zurich regulär eine monatliche Rente von 373,40 Euro zahlen. Nach der Kürzung wären es nur noch 279,70 Euro monatlich.

In einem ähnlichen Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits die Allianz-Lebensversicherung abgemahnt. Das Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 53 O 214/22) hat die Klage der Verbraucherzentrale jedoch abgewiesen, jetzt wird der Fall vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Dabei hatte die Allianz nach Angaben der VZ den Rentenfaktor von monatlich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert um rund 20 Prozent auf 30,84 Euro je 10.000 Euro gekürzt. Die Allianz begründete dies unter anderem mit dem „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ und der langen Niedrigzinsphase. 

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