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Rentenversicherung: BU-Option bei Kinderpolicen regelmäßig prüfen

Wer sein Kind durch eine private Rentenversicherung absichert, erhält häufig eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern sollten sich diese auf Wiedervorlage legen, um das Recht zur Aktivierung nicht zu verlieren.

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Vater und Sohn stehen im Garten vor dem Haus.

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Wenn die Kinder erwachsen werden und mit der Ausbildung starten, sollte die Absicherung der Berufsunfähigkeit geprüft werden.

Frankfurt (bpb). Wer früh mit dem Sparen beginnt, kann durch Zinseszinseffekte eine Menge Kapital ansparen - und das nutzen Eltern und Großeltern für Kinder und Enkelkinder: Über sogenannte „Kinderpolicen” werden regelmäßig bestimmte Beträge in langfristige Sparverträge eingezahlt, die mit einem Versicherungsschutz verbunden sind. Diese besondere Form einer privaten Rentenversicherung kann tatsächlich bis zum Ruhestand laufen, doch ist häufig das 18. oder 27. Lebensjahr als Endpunkt vorgesehen. Dann kann der junge Erwachsene entscheiden, ob ein Teil oder das gesamte Kapital für Auto, Reise oder sonstige Ausgaben genutzt werden soll, oder ob das Kapital weiter „arbeiten" und anwachsen soll.

BU-Option nicht immer eingeschlossen

Viele Tarife bieten neben dem Sparen zudem die Option, für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das besondere dabei: Es wird häufig dann zwar zu Beginn die Gesundheit des Kindes geprüft (beispielsweise über die U-Untersuchungsergebnisse), aber nicht noch einmal bei Ausübung der Option. Allerdings ist die Aktivierung meist nur zu bestimmten Ereignissen wie dem Beginn der Ausbildung und innerhalb zeitlich begrenzter Fristen möglich, wie die Universa-Versicherungsgruppe kurz nach dem Start des neuen Ausbildungsjahres in Deutschland erläutert. 

Drei bis sechs Monate Frist zur Aktivierung

Möglich sei die Aktivierung einer BU-Versicherung als Teil einer Kinderpolice beispielsweise innerhalb von drei oder sechs Monaten. Eltern und Großeltern sollten sich deshalb diese Termine für den Ausbau des Versicherungsschutzes notieren und regelmäßig auf Wiedervorlage nehmen. Bei manchen Versicherungen wie etwa der Universa gebe es hierzu einen hilfreichen Erinnerungsservice. Kunden werden ab dem 15. Geburtstag des Kindes einmal jährlich angeschrieben, damit das wertvolle Recht zur Aktivierung der BU-Absicherung nicht in Vergessenheit gerät. Für Berater gebe es zusätzlich digitale Bestandslisten, so dass von zwei Seiten der Termin angemahnt werden könne.

Weitere Wiedervorlage im späteren Leben

Wenn der Berufsunfähigkeitsschutz erst einmal erfolgreich aktiviert ist, bleibt das Thema Wiedervorlage aber weiterhin relevant. Denn über Nachversicherungsgarantien, erklärt die Assekuranz, lasse sich der Schutz bei steigendem Einkommen sowie verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Eigenheimkauf lebensbegleitend und ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter ausbauen.

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