Frankfurt (bpb.) Wie sorgt man am besten finanziell fürs Alter vor? Diese Frage treibt derzeit viele Menschen in Deutschland um, nicht zuletzt wegen der aktuellen Reformen rund um die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Eine allgemeingültige Formel, wie das Leben im Ruhestand optimal abzusichern ist, gibt es naturgemäß nicht. „Welche Form der Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Zielen ab“, sagt Bianca Boss, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Versicherten (BdV). Und sie fällt ein hartes Urteil über eine Anlageform, die hierzulande über Jahrzehnte hinweg zu den beliebtesten Wegen der Absicherung zählte: „Eines gilt jedoch immer: Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist für die Altersvorsorge ungeeignet.“
Vorwurf: intransparent, renditeschwach und intransparent
Die Kapitallebensversicherung habe drei entscheidende Nachteile für Verbraucherinnen: Sie sei intransparent, habe eine schlechte Rendite und sei in der Ansparphase unflexibel. Das gelte nach Einschätzung des BdV auch für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen – die sogenannten Fondspolicen: Hier schmälerten die Kosten die Rendite der Fondsanlage. Auch mögliche Steuervorteile – mit denen die Vertriebsmitarbeiter der Versicherungen und Makler häufig werben – könnten die Nachteile meist nicht kompensieren. Die Schlussfolgerung der Versicherten-Organisation: Verbraucher sollten mit anderen Finanzprodukten für das Alter vorsorgen. ETF-Sparpläne böten hierfür eine einfache und kostengünstige Alternative. „Wer eine passende Altersvorsorge sucht, sollte sich individuell und anbieterunabhängig beraten lassen“, empfiehlt Verbraucherschützerin Boss.
Bestehende Verträge überprüfen
Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden Verträgen rät der BdV zum Prüfen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten. So biete der Versicherten-Verein beispielsweise einen kostenlosen Entscheidungshilferechner: Mit diesem könnten Versicherte analysieren, ob es sinnvoll sei, die eigene Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht fortzuführen, zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen.
In diesem Zusammenhang weisen die Versicherungsexperten auf die Doppel-Funktion hin, die klassische Lebensversicherungen üblicherweise erfüllen: Die Vorsorge für den Ruhestand und die Absicherung der Familie für den Fall nämlich, dass der Versicherungsnehmer vorher stirbt. Diese Bausteine werden immer noch gern kombiniert, und zwar von Finanz- und Versicherungsorganisationen einerseits und von Versicherten, die nur auf einen einzigen Vertrag einzahlen wollen.
Beide Sparziele sind wichtig, doch besteht bei vielen Finanzexperten kaum Zweifel daran, dass eine Aufteilung in passgenaue Anlageformen für jedes der angestrebten Absicherungsziele effizientere Lösungen bietet. Im Blick behalten werden sollten beide, wie auch der Versichertenbund vor einer möglichen Versicherungskündigung empfiehlt: Enthalte die Lebensversicherung einen wichtigen Risikoschutz, beispielsweise für den Todesfall oder eine Berufsunfähigkeit, sollte zuerst geprüft werden, ob der Risikoschutz anderweitig abgesichert werden könne. Für eine erste Orientierung zur Frage, wie man mit einer bestehenden kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung umgehen sollte, verweisen die Versichertenschützer auf ihren dafür entwickelten Entscheidungsbaum.
