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BU: Die 7 schlimmsten Fallstricke

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht zahlt, ist der Ärger groß. Wie Sie schon bei Vertragsabschluss die größten Fallstricke vermeiden.

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Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Dokument.

© Nicht definiert

1 Gesundheitsfragen mit ärztlicher Hilfe beantworten

Der häufigste Grund, warum sich Versicherungen im Schadenfall querstellen, ist laut BdV die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“, also – meist unwissentlich gemachte – falsche oder unvollständige Angaben über den Gesundheitszustand. Sie sollten daher die umfangreichsten Gesundheitsfragen des Anbieters wahrheitsgemäß, exakt und vollständig beantworten. Gefragt wird hier nach Unfällen, Vorerkrankungen und chronischen Leiden. Selbst ein unbehandelter Hexenschuss, ein Spreizfuß oder Kopfschmerzen müssen angegeben werden – oder auch ein Alkoholproblem. Daher sollten Versicherte und Berater die Fragen nicht im Alleingang beantworten. Am besten geschieht dies zusammen mit den Ärzten.

Mindestens sollten Sie sich Krankenakten und Patientenquittung aushändigen lassen, rät der BdV. Auf die Krankenakte gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Die elektronische Patientenquittung stellt die Krankenkasse aus. Sie enthält die Diagnosen und Behandlungen samt Kosten der vergangenen 18 Monate.

Die Kritik der Verbraucherschützer: Die Versicherer wüssten, dass unzählige Versicherte ohne böse Absicht falsche Angaben beim Abschluss machen – und täten nichts dagegen.

2 Verweisung exakt definieren

In älteren BU-Verträgen existiert oft noch die Klausel der abstrakten Verweisung. Dadurch kann der Versicherer trotz Berufsunfähigkeit auf einen beliebigen anderen Job verweisen, welcher den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Lebensstellung entspricht – egal, ob Sie dies möchten oder überhaupt einen solchen Job finden. Dies sollten Sie keinesfalls akzeptieren – auch nicht beim Ausscheiden aus dem Job, etwa durch Elternzeit, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit. Teilweise behalten sich Versicherer das Recht auf abstrakte Verweisung nach längerem Ausscheiden, drei bis fünf Jahre, vor.

Bei Neuverträgen wird in der Regel die konkrete Verweisung angewandt. Hier prüft der Versicherer, ob ein trotz Berufsunfähigkeit aufgenommener Job den Kenntnissen, Fähigkeiten und insbesondere der bisherigen Lebensstellung entspricht. Letztere zielt neben der sozialen Wertschätzung vor allem auf das Einkommen ab. Daher sollte im Vertrag ein maximaler Einkommensverlust – in der Regel 20 Prozent – definiert sein.

Bei Azubis und Studenten sollte nicht die bisherige, sondern die mit Abschluss der Ausbildung erreichte Lebensstellung maßgeblich sein.

3 Vorsicht bei Teilzeit

Die BU zielt auf Vollzeitarbeit ab. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, dürfte dann bei einer 50-Prozent-Klausel keine 20 Stunden mehr arbeiten können. Arbeiten Sie bereits nur 20 Stunden, reduziert sich die Grenze auf zehn Stunden. Die Beeinträchtigung muss somit größer sein, um Leistungen zu erhalten. Wird ein Job wegen gesundheitlicher Probleme reduziert, zählt als Maßstab die Ausgestaltung der Arbeit davor.

Zunehmend bieten Policen Teilzeitklauseln, wonach auch bei Reduzierung aus nichtgesundheitlichen Gründen die Vollzeit-Arbeitszeit Grundlage bleibt. Deren Wert hängt aber laut BdV stark vom konkreten Wortlaut ab.

4 Bruttobeitrag und Nettobeitrag vergleichen

Versicherer erwirtschaften meist Überschüsse. Daran müssen sie ihre Versicherten beteiligen, in der Regel über einen Sofortrabatt. In BU-Angeboten finden sich daher meist zwei Beiträge, der Netto- und der Bruttobeitrag. Gerne wird dabei der Nettobetrag hervorgehoben. Der Bruttobetrag ist der vom Versicherer für das Produkt kalkulierte Betrag. Der Nettobeitrag ist niedriger. Er ergibt sich daraus, dass der Bruttobeitrag mit den Überschüssen verrechnet wird.

Tatsächlich müssen Sie nur den niedrigeren Nettobetrag zahlen. Aber: Sinken die Überschüsse, kann der Versicherer den Netto-Beitrag bis zum Brutto-Beitrag erhöhen. Das passiert laut BdV zwar eher selten, trotzdem sollten Sie diesen Fall einkalkulieren und bei einer ungewöhnlich großen Differenz vorsichtig sein.

Weitere Modelle der Versicherer, ihre Kunden an den Überschlüssen zu beteiligen, sind eine Bonusrente, also eine erhöhte BU-Rente aus den Überschüssen, oder eine Schlussbeteiligung, bei der die Überschüsse angelegt und am Ende ausgezahlt werden. Der BdV empfiehlt den Sofortrabatt.

5 Vertragsdauer gut überlegen

In der Regel wird die Vertragsdauer so gewählt, dass ein nahtloser Übergang zur Altersrente entsteht – meist also das Regeleintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 67 Jahren. Sie sollten sich aber genau überlegen, welche Vertragsdauer für Sie die Richtige ist. Wie lange müssen Kinder versorgt werden? Wann ist das Haus abbezahlt? In der Regel kann die Vertragsdauer nach Abschluss nicht mehr verändert werden.

Einerseits steigt statistisch das Risiko auf Berufsunfähigkeit mit höherem Alter an, andererseits aber auch deutlich die Prämien. Wer zum Beispiel schon mit 65 eine hohe Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, kann auch eine kürzere Laufzeit wählen.

6 Riskante Hobbies und Lebensgewohnheiten vorab klären

Manche Hobbys sind vermutlich problemlos versicherbar, etwa Wandern, Skifahren oder auch Fußball. Für andere werden Aufschläge fällig oder sie werden gar nicht gedeckt, etwa Flugsport, Kampfsport oder Rugby. Es gibt hierfür aber keine allgemeingültige Liste. Wer wissen will, ob und zu welchen Konditionen sein individuelles Hobby versicherbar ist, muss konkret danach fragen. Aber nicht direkt, sondern über die anonymisierte Voranfrage. Der Vorteil: Das Angebot ist für den Versicherer bindend. Und eine Ablehnung muss bei Folgeanfragen nicht angegeben werden.

7 Sonderklauseln für bestimmte Berufe prüfen

Für bestimmte Gruppen gibt es Sonderklauseln. Diese können vorteilhaft, aber auch nachteilig sein. Bei Ärzten stellen manche Verträge auf die „zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit“ ab. Besser ist der „zuletzt – ohne gesundheitliche Beeinträchtigung – ausgeübten Beruf“.

Bei Selbständigen wird im Schadenfall häufig eine mögliche Umorganisation des Unternehmens zur Vermeidung der Berufsunfähigkeit geprüft. Diese Klausel sollte vermieden werden. Bei Beamten knüpft eine DU-Klausel die Leistung ohne zusätzliche Prüfung an die Dienstunfähigkeit. Wobei die Hürde für eine Dienstunfähigkeit in der Regel höher liegt.

Diverse Schüler- oder Studenten-Klauseln sichern zum Beispiel die Leistung, wenn das Studium – so wie es ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war – nicht fortgeführt werden kann. Der BdV rät von Studenten-Klauseln ab: Sie erhöhten den Beitrag, meist ohne nennenswerten Nutzen.

Das sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten
  • Der Versicherer leistet, sobald ärztlich prognostiziert ist, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit voraussichtlich zumindest sechs Monate anhält.
  • Kann eine solche Prognose ärztlich nicht gestellt werden, oder stellt sich erst später heraus, dass es sich um eine Berufsunfähigkeit und nicht um eine bloße Arbeitsunfähigkeit handelt, so leistet der Versicherer ab Beginn der mindestens sechs Monate ununterbrochen andauernden Berufsunfähigkeit. Das heißt, es gilt keine Meldefrist und es werden bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit auch rückwirkend Leistungen gewährt.
  • Anspruch auf BU-Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, auch bei verspäteter Meldung.
  • Geprüft wird nur der zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
  • Bei vorübergehendem Ausscheiden, etwa durch, wird auf Beruf und Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens abgestellt.
  • Verzicht auf Kündigungsrecht oder Vertragsanpassung bei schuldloser Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
  • Nachversicherungsgarantie, bei Azubis und Studierenden mit Abschluss der Ausbildung.
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.

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