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200 Euro Sonderzahlung für Studierende beschlossen

Rund 3,4 Millionen Studierende sollen die Energiepreispauschale in den kommenden Monaten erhalten. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen.

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Studentin im Hörsaal schreibt bei einer Uni-Vorlesung mit. Bild: IMAGO / Rainer Unkel

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Berlin (dpa). Der Bundestag hat die angekündigte 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler beschlossen. Für das Gesetz stimmten am Donnerstag die Ampel-Parteien, die Union und die Linke, die AfD enthielt sich. Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen die 200 Euro Energiepreispauschale möglichst bald im neuen Jahr bekommen. Wann genau, ist allerdings offen. Momentan wird noch eine Antragsplattform dafür im Internet aufgebaut.

Anspruch auf die 200 Euro sollen all jene haben, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

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