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9-Euro-Ticket: Vereinfachte Regelung für Fahrtkostenzuschuss

Was tun, wenn der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber höher ausfällt, als ein 9-Euro-Ticket kostet? Für diesen Fall gibt es eine neue Regelung.

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Roter Zug der Deutschen Bahn steht an einem Bahnhofsgleis. Bild: IMAGO / Martin Wagner

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Berlin (dpa/tmn). Kommen Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, können Arbeitgeber ihnen steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten auszahlen. Gängig ist das zum Beispiel bei Monatstickets. Weil die Monatstickets zwischen Juni und August wegen des 9-Euro-Tickets entsprechend günstig ausfallen, können die Fahrtkostenzuschüsse zum Teil höher liegen. Halten Arbeitgeber ungeachtet des Billig-Tickets an dem bisherigen Betrag fest, muss das aber kein Problem sein.

„Der Arbeitgeber kann teilweise den gleichen Zuschuss bezahlen wie bisher“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Finanzverwaltung hat für diese Fälle eine Vereinfachungsregelung beschlossen. Für die Monate Juni, Juli und August 2022 bleibt die Steuerfreiheit selbst dann bestehen, wenn die Zuschüsse des Arbeitgebers im Monat höher sind als die Kosten des Arbeitnehmers.

Zuschüsse dürfen insgesamt die Kosten nicht übersteigen

Sichergestellt werden muss allerdings, dass die Arbeitgeberzuschüsse im Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht höher sind als die vom Arbeitnehmer getragenen Kosten für die Tickets.

Ein Beispiel: Zahlt ein Arbeitgeber etwa einen 40-Euro-Zuschuss für ein Monatsticket im Wert von 70 Euro, bleibt der Zuschuss auch für die Monate Juni bis August steuerfrei. Denn insgesamt bezahlt der Arbeitnehmer für seine Tickets dann 657 Euro, der Zuschuss des Arbeitgebers bleibt mit 480 Euro darunter.

Arbeitgeber sollten also genau rechnen. Anpassungen müssen vor allem die Arbeitgeber vornehmen, die bisher schon den gesamten Preis für das Ticket übernommen haben. Hier sollte in den Monaten Juni bis August der Zuschuss auf 9 Euro gemindert werden, um die Steuerfreiheit weiterhin voll zu behalten.

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