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Abschluss von Versicherungen: Wie ehrlich muss man sein?

Falsche oder unvollständige Angaben in Versicherungsanträgen können in manchen Fällen teuer werden. Wo Sie besonders aufpassen sollten.

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Junges Paar sitzt zuhause am Tisch und sichtet Unterlagen und Dokumente.

© Nicht definiert

Hamburg/Bremen (dpa/tmn) – Fragen über Fragen: Versicherer wollen vieles ganz genau wissen. Und wer eine Versicherung abschließen will, muss den entsprechenden Antrag sorgfältig ausfüllen. Manche geraten dann in Versuchung: Ist ein wenig Schummelei vielleicht erlaubt, etwa um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen oder überhaupt zu einem Vertragsabschluss?

Doch gerade in Sachen Versicherung sind Lügen keine gute Idee. „Mal abgesehen davon, dass Unehrlichkeit keine gute Basis für geschäftliche Beziehungen ist, sind Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen“, sagt Claudia Frenz von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten mit Sitz in Hamburg.

Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag schließlich, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern. Das kann der Anbieter nur auf Basis korrekter Angaben im Antrag. Entsprechen diese nicht der Wahrheit und fliegt der Schwindel später auf, kann dies für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer schlimme Folgen haben.

Drei Angaben, auf die es häufig ankommt:

1. Gesundheitsangaben

Ob es nun eine Lebensversicherung ist, eine Berufsunfähigkeits- oder eine private Krankenversicherung: Bei solchen Policen wollen Anbieter vor Vertragsabschluss wissen, wie es um den Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers bestellt ist. Er bekommt vom Versicherer mitunter mehrseitige Fragebögen ins Haus geschickt, die detailliert beantwortet werden müssen.

Auf Basis dieser Gesundheitsangaben entscheidet die jeweilige Versicherung dann, ob sie dem Vertragsabschluss zustimmt. Ist das der Fall, berechnet der Anbieter die Versicherungsprämie für den Interessenten und erhebt gegebenenfalls Risikozuschläge für bestimmte Krankheiten. „Werden hier unwahre Angaben gemacht, kann es bei Prüfung im Schadenfall zur Auflösung und Rückabwicklung des Vertrags kommen“, warnt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen.

Hinzu kommt: Die Versicherungen müssen die vereinbarten Leistungen im Schadenfall nicht zahlen, falls Versicherungsnehmer unwahre Angaben im Antrag gemacht haben – und Versicherer dies nachweisen können. „Das gilt zum Beispiel im Fall eines Verschweigens von Krankheiten im Antrag“, so Stecher. In einem solchen Fall kann der Versicherer den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Haben Versicherte falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann sich der Versicherer bis zu fünf Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag lösen. „Bei der privaten Krankenversicherung beträgt diese Frist drei Jahre“, sagt Frenz. Bei Vorsatz oder Arglist liegt sie bei zehn Jahren.

Ein Tipp: Bei Fragen zu ihrem Gesundheitszustand sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten ärztlich unterstützen lassen. „Zumindest aber sollten sie sich ihre Krankenakte aushändigen lassen, hierauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch“, so Frenz.

2. Kilometer-Angaben bei Kfz-Versicherungen

Wer eine Autoversicherung abschließen möchte, muss unter anderem angeben, wie viele Kilometer er oder sie pro Jahr mit dem jeweiligen Fahrzeug fährt. Die Antwort beeinflusst die Höhe des Beitrags. Je weniger Kilometer man mit dem Pkw zurücklegt, desto günstiger ist dieser. Das sollte Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer aber nicht dazu verleiten, zu wenig Kilometer anzugeben. Denn die Schummelei fliegt im Fall eines Unfalls auf. „Das kann zu einem Nachschlag bei der Prämienberechnung führen“, sagt Stecher.

Zudem kann es passieren, dass einige Versicherer eine Vertragsstrafe verhängen. Dazu kommt es aber nach Angaben der Stiftung Warentest eher selten – denn der Versicherer müsste nachweisen, dass Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben gemacht haben.

Wer nach Vertragsabschluss feststellt, dass er oder sie deutlich mehr oder weniger Kilometer als angegeben fährt, sollte dies dem Versicherer allerdings mitteilen.

3. Beruf und Alter

Angehörige bestimmter Berufsgruppen profitieren bei vielen Versicherungen von günstigeren Tarifen. So gibt es etwa den sogenannten Beamtentarif. Auch Angestellte im Öffentlichen Dienst zahlen bei vielen Anbietern beispielsweise niedrigere Prämien als andere. Falsche Angaben zum Beruf zu machen, lohnt sich dennoch nicht. „Fällt die Mogelei auf, kann der Versicherer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen“, so Verbraucherschützer Stecher.

Auch wer beim eigenen Alter schummelt, steht im Schadenfall auf der Verliererseite. So ist beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung für Ältere teurer. Alle, die sich im Antrag für jünger ausgeben, als sie sind, zahlen zwar eine günstigere Prämie. Fliegt die falsche Altersangabe auf, kann der Versicherer die Prämie jedoch nachberechnen.

Das Recht, wegen der Verletzung der Anzeigepflicht von dem Vertrag zurückzutreten, steht dem Versicherer in solchen Fällen allerdings laut Paragraf 157 des Versicherungsvertragsgesetzes nur zu, wenn er den Vertrag bei richtiger Altersangabe nicht geschlossen hätte.

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