BU-Versicherung: Gesundheitsfragen meistern
Die Gesundheitsprüfung steht im Mittelpunkt eines jeden Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Auch, wer sich für rundum gesund hält, sollte die Fragen sehr ernst nehmen. Denn falsche oder unvollständige Angaben können leicht dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt.
Gesundheitsgeschichte exakt aufbereiten
Es empfiehlt sich daher, die eigene Gesundheitsgeschichte für den BU-Antrag penibel aufzubereiten. Am besten geschieht das mit einem spezialisierten Berater oder einer Beraterin.
Im ersten Schritt gilt es meist, die sogenannte Patientenquittung auszuwerten. Die bekommt jeder Versicherte bei der Krankenkasse. In ihr finden sich die abgerechneten Behandlungen und Untersuchungen der letzten Jahre sowie die Diagnosen und Behandler.
Ergänzen lässt sich dieses erste Bild dann um ärztliche Berichte und Befunde, die man selbst bereits vorliegen hat. Gerade bei chronischen Krankheiten und längeren Behandlungen sind auch die vollständigen Patientenakten des Behandlers wichtig.
Viele Krankheiten sind für die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht relevant
Wer beim Blick in seine Krankenakte eine lange Liste von Vorerkrankungen findet, ist oft entmutigt und gibt die Idee auf, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dabei stehen sehr viele Erkrankungen dem BU-Schutz gar nicht im Wege. Ausgeheilte Hauterkrankungen bleiben bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung meist ohne Folgen, Blasen- und Gallenentzündungen ebenso wie Stirnhöhlen- und Lungenentzündungen. Und auch leichtere Probleme an den Adduktoren und der Achillesferse oder ein Muskelfaserriss in der Vergangenheit bedeuten nicht zwangsläufig das Aus. Ebenfalls unproblematisch sind: Leichtere Allergien, eine Gastritis, leichte Magenproblemen und – allen Gerüchten zum Trotz – Über- oder Untergewicht, wenn der BMI nicht unter 18 oder über 30 liegt.
Antragshindernisse feststellen – und ausräumen
Die Versicherer verlangen im Antrag ergänzende Informationen zu vorhandenen Beschwerden, die man am besten frühzeitig beschafft oder zusammenträgt:
- Wie wurde behandelt?
- Gibt es noch Folgen der Erkrankung oder der Beschwerden?
- Sind weitere Therapien angeraten?
- Müssen noch Medikamente genommen werden?
Im Beratungsgespräch lässt sich mit einem Experten genau klären, welche Informationen erforderlich sind.
Ärztliches Attest bei langer Krankheitsgeschichte
Oft kann es hilfreich sein, die behandelnden Ärzte um ein Attest zu bitten. Solche Atteste sind sehr wichtig bei einer längeren Krankengeschichte, denn sie können Krankheiten entschärfen, die auf den ersten Blick zu einer Ablehnung des BU-Antrags führen. Atteste können außerdem Erkrankungen abschwächen oder klarstellen, dass jemand wieder gesund oder eine Krankheit unter Kontrolle ist.
Kein Attest? Eigenerklärung abgeben
Ist ein Attest nicht zu bekommen, hilft es auch, die eigene Krankengeschichte selbst zusammen zu fassen. Wie kam es zu den Beschwerden, wie hat man sie in den Griff bekommen, wie sehr schränken sie den Betroffenen ein? Spezialisierte BU-Berater wissen recht genau, worauf es den Gesellschaften ankommt und wie eine solche Eigenerklärung aussehen sollte, damit sie beim Antrag hilft.
Die Zeit heilt alle Wunden …
… sagt das Sprichwort. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung heißt das übersetzt: Manchmal kann Warten dabei helfen, den passenden Schutz dann doch zu bekommen. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer sehen in den Anträgen vor, dass der Gesundheitsstatus maximal für drei bis fünf Jahre offengelegt werden muss – nur bei Krankenhausaufenthalten und psychischen Erkrankungen reichen die Fragen gelegentlich zehn Jahre zurück. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, müssen Vorerkrankungen nicht mehr angegeben werden und die Chance auf einen Vertrag erhöht sich natürlich!
Manchmal ist die Tür zu
Viele Krankheiten sind im Rahmen einer BU-Versicherung sehr gut mitversicherbar. Aber eben nicht alle. Bösartige Tumore aus den letzten drei bis fünf Jahren gehören zu diesen Erkrankungen, die meisten Erkrankungen aus dem rheumatischen Erkrankungskreis und vor allem auch psychische Beschwerden, die noch akut behandelt werden müssen. Auch Antragsteller mit einem Herzinfarkt, mit Diabetes, Multipler Sklerose oder schwerer Migräne haben realistisch gesehen kaum eine Chance auf Versicherungsschutz.
Schutz mit Einschränkungen: Sinnvoll oder nicht?
In vielen Fällen bieten Versicherer Antragstellern mit Vorerkrankungen lediglich einen Schutz mit Einschränkungen. Eine solche Einschränkung kann in einem Risikozuschlag und vor allem in einem Leistungsausschluss bestehen. Risikozuschläge sind unproblematisch, weil der Schutz ja voll besteht und lediglich die Prämie teurer wird. Außerdem kann man solche Zuschläge auch jederzeit überprüfen lassen, wenn der Grund für den Zuschlag wegfällt. Anders sieht es bei Leistungsausschlüssen aus. Hier sind die Versicherer teils recht rigoros und schließen zum Beispiel Erkrankungen der Wirbelsäule komplett aus. Das ist gefährlich, weil der Schutz damit ausgehöhlt wird. Einzelne Ausschlüsse – zum Beispiel für das rechte Knie nach einer Meniskusoperation – sind dagegen hinnehmbar, weil der Ausschluss klar definiter ist und im Übrigen ja noch genug Schutz verbleibt. Im besten Fall einigen sich Versicherter und Versicherer darauf, dass ein solcher Ausschluss nach einer gewissen Zeit überprüft wird und wegfällt, wenn die Beschwerden nicht mehr aufgetreten sind.
Risikovoranfrage verschafft Klarheit
Sind alle Gesundheitsinformationen zusammengetragen, sollte der Berater eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Dabei erhält der Versicherer lediglich Ihr Geburtsdatum und die Krankengeschichte. Auf dieser Basis kann er entscheiden, ob er Ihnen einen Vertrag anbietet.
Die Risikoanfrage dient dazu, eine Ablehnung zu vermeiden. Denn abgelehnte Anträge sind eine schwere Hypothek für alle, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung suchen. Als Antragsteller müssen Sie Ablehnungen bei jedem neuen Antrag immer wieder angeben – selbst, wenn Sie nur online mal eine erste Anfrage bei einem Direktversicherer gestellt hat und eine Absage bekommen haben. Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann das nicht passieren.
Wenn die Risikovoranfrage professionell vorbereitet wird, gibt es tatsächlich bei den meisten Versicherern eine verlässliche Diagnose – und oft genug auch eine Zusage.
Wer in der Vergangenheit keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen hat oder gerade vergeblich sucht, eine zu bekommen, der sollte nicht vorschnell aufgeben und etwas Geduld mitbringen. Immer wieder starten BU-Versicherer Aktionen, die einen vereinfachten Zugang zur Arbeitskraftabsicherung ermöglichen. Oft werden die Fragen für bestimmte Zielgruppen deutlich verkürzt, etwa für Baufinanzierer, Steuerberater oder junge Leute. Mit vereinfachten Anträgen lässt sich oft unverhofft doch noch eine gute Versicherung ergattern. Der Versicherungsschutz ist mit dem normalen Schutz der Arbeitskraft vergleichbar, lediglich die Höhe der möglichen Rente ist manchmal auf 1500 bis 2500 Euro begrenzt.
