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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Erschwernissen

Wer nicht kerngesund ist, bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur mit sogenannten Erschwernissen. Ist das schon das Aus? Nicht unbedingt.

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Mann im mittleren Alter sitzt auf dem Sofa mit verschränkten Armen und schaut nachdenklich.

© Nicht definiert

Ablehnung, Risikozuschlag und Leistungsausschluss

Im schlimmsten Fall will der Anbieter Sie nicht versichern – zumindest vorerst. Meist stellen die Berufsunfähigkeitsversicherer Anträge für ein bis drei Jahre zurück, danach können Sie erneut Schutz beantragen. 

In anderen Fällen erhalten Sie zwar ein Angebot, müssen aber entweder einen Risikozuschlag zahlen, also einen deutlich höheren Beitrag, oder einen Leistungsausschluss hinnehmen. 

Ob der Versicherer einen Zuschlag erhebt oder einen Ausschluss vorsieht, hängt immer vom Einzelfall ab. 

Zu einem Leistungsausschluss führen in der Regel

 

  • Erkrankungen und Schäden an der Wirbelsäule
  • Allergien
  • Tinnitus
  • Kniegelenkserkrankungen
  • Erkrankungen der Bänder
  • Augenerkrankungen



Einen Risikozuschlag gibt es meist für 

 

  • Bluthochdruck
  • Atemwegserkrankungen
  • Übergewicht/Untergewicht (erhöhter oder zu geringer BMI)

Risikozuschlag meist besser als Leistungsausschluss

Der Risikozuschlag führt zu einem deutlich höheren Beitrag. Über die Laufzeit von mehreren Jahrzehnten kann das schnell einige tausend Euro ausmachen.

Dennoch ist der Risikozuschlag in der Regel leichter hinnehmbar als ein Leistungsausschluss: Der Ausschluss bestimmter Leistungen schränkt den Schutz nämlich deutlich ein und sorgt dafür, dass Sie trotz einer BU-Versicherung keinen Cent bekommen, wenn Sie berufsunfähig sind. 

Der Versicherer nimmt hierbei einen Komplex aus der Absicherung heraus. Wer zum Beispiel eine Risikosportart wie Fallschirmspringen ausübt und der Versicherer dieses Risiko vom Schutz ausschließt, bei dem wäre eine Berufsunfähigkeit nicht versichert, wenn sie ihre Ursache in einem Fallschirmsprung hat. Das wäre zum Beispiel bei einer unsanften Landung mit einer Wirbelsäulenverletzung denkbar, die zu einer Berufsunfähigkeit führt.

Risikozuschlag: Anspruch auf niedrigere Prämie

Akzeptieren Sie den Risikozuschlag, haben Sie die Möglichkeit, den Zuschlag nachträglich regelmäßig überprüfen zu lassen. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen in § 41 einen gesetzlichen Anspruch auf Herabsetzung der Prämie, wenn die Umstände wegfallen, die den Zuschlag bedingt haben. Im Beispiel des Fallschirmspringens wäre das der Fall, wenn Sie das Hobby aufgeben und versichern, dass Sie es nicht mehr ausüben werden.

Vorsicht bei Ausschlussklauseln

Eine Ausschlussklausel kann heikel sein, besonders bei Erkrankungen. Es kommt auf jedes Wort an und die Formulierung sollte immer von einem Experten genau überprüft werden. 

Gerade Ausschlussklauseln zur Wirbelsäule oder zum Bewegungsapparat sind meist so weit gefasst, dass kaum noch Schutz übrigbleibt. Lässt sich eine – auch weit gefasste – Ausschlussklausel nicht vermeiden, sollten Sie mit dem Versicherer immer eine Nachschau vereinbaren. Damit wird bereits bei Vertragsschluss festgelegt, dass die Klausel gestrichen wird, wenn zum Beispiel über einen vereinbarten Zeitraum keine Beschwerden mehr auftreten oder keine Arztbesuche mehr erforderlich sind. Der Vertrag ist dann erst einmal befristet eingeschränkt, kann aber nach kurzer Zeit uneingeschränkt werden.

Leistungsausschluss: Sinkt der Beitrag?

Immer wieder fragen Verbraucher sich, ob bei einer Ausschlussklausel denn nicht wenigstens der Beitrag sinken müsste. Wenn zum Beispiel Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen werden, die fast in jedem dritten BU-Fall die Ursache sind, dann müsste der Beitrag ja entsprechend um ein Drittel sinken. Tatsächlich gibt es aber keinen Versicherer, bei dem eine Senkung in einem vernünftigen Verhältnis steht zur Einschränkung des Schutzes.

Anonyme Risikovoranfrage starten

Wer schon ahnt, dass er aufgrund einer Vorerkrankung Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben wird, sollte sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler wenden. Erfahrene Makler wissen, welcher Versicherer mit welcher Vorerkrankung überhaupt infrage kommt und können zielgerichtet anonyme Risikovoranfragen starten, um die Versicherbarkeit bei anderen Gesellschaften nicht einzuschränken. 

Der größte Hemmschuh bei Vorerkrankungen sind voreilig gestellte Online-Anträge bei den Direktversicherern. Werden Sie dort abgelehnt oder nur mit Einschränkungen angenommen, müssen Sie das bei jedem weiteren Antrag angeben. Risikoprüfer nehmen natürlich ungerne Kunden an, die woanders bereits durchgefallen sind. Hier gilt: Keine persönlichen Daten und Gesundheitsdaten vorschnell preisgeben, sondern lieber direkt kompetent beraten lassen.

Versicherer mit Aktionen nutzen 

Lange waren Risikoprüfung eine recht statistische Angelegenheit, in die die Versicherer wenig Bewegung gebracht haben. Mittlerweile aber weichen viele Versicherer ihre Gesundheitsprüfung deutlich auf: Die Anzahl der Gesundheitsfragen wird dann zum Beispiel reduziert oder die Abfragezeiträume verkürzt: Statt Gesundheitsfragen fünf oder gar zehn Jahre rückwirkend beantworten zu müssen, reduzieren Versicherer für ihre Antragssteller diesen Abfragezeitraum auf zum Beispiel nur drei Jahre. 

Wer bietet solche Aktionen an?

Viele Versicherer bieten dauerhaft oder manchmal auch zeitlich begrenzt Aktionen an, die einen vereinfachten Zugang zu einer BU-Versicherung ermöglichen. 

Was sind die Vorteile solcher Aktionen? 

Wenn bestimmte Erkrankungen nicht (mehr) angegeben werden müssen, ersparen Sie sich Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge weg. Und manchmal ermöglichen verkürzte Gesundheitsfragen überhaupt erst den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Für wen sind die Aktionen sinnvoll und nützlich? 

Wenn Sie zum Beispiel vor vier Jahren wegen eines Trauerfalls einmalig in psychotherapeutischer Behandlung waren, werden Sie das in der Regel im Antrag angeben müssen, weil Gesundheitsfragen in psychotherapeutischen Themenkreis meist über fünf Jahre rückwirkend beantwortet werden müssen. Würde aber nur drei Jahre rückwirkend abgefragt, müsste die Therapie nicht mehr erwähnt werden. Die Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. 

Ob Sie von einer Aktion profitieren hängt davon ab, wie die Aktionen angelegt sind. Meist geht es darum, Menschen in 

-           einer bestimmten Berufsgruppe 

-           einer Altersklasse 

-           bestimmten Lebenssituationen wie etwa einer Immobilien- oder Praxis-Finanzierung 

einen vereinfachten Zugang zur Arbeitskraftabsicherung zu verschaffen. 

Gibt es Nachteile bei den Aktionen? 

Grundsätzlich nicht, sie sollten aber nicht als Freifahrtschein verstanden werden: Die Gesundheitsfragen müssen also auf jeden Fall korrekt beantwortet werden. Im Beispiel oben mag zwar die eigentliche Therapie aus dem Abfragezeitraum herausfallen. Wenn Sie aber zur Nachuntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt noch zwei Mal beim Therapeuten waren, müssen diese Behandlungen angegeben werden, wenn im Antrag danach gefragt wird. 

Und wenn keine Aktion auf mich zutrifft? 

Kompetente Versicherungsmakler mit einem Fokus auf der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Ihnen vorschlagen, Ihre Daten zu speichern und auf Sie zuzukommen, wenn es eine “passende” Aktion geben sollte. Alternativ werden echte Profis Ihnen auch eine anonyme Risikovoranfrage vorschlagen: Dafür wird Ihre Gesundheitsgeschichte aufbereitet und der Versicherungsmakler klärt Ihre Versicherbarkeit mit den Versicherern, die für Sie infrage kommen.

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