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Abtretungserklärung für Pflegedienst: Wo die Gefahr liegt

Mit der Pflegekasse abrechnen? Das kann für Pflegebedürftige eine zusätzliche Belastung sein. Mit einer Abtretungserklärung kann man sich den Aufwand sparen. Das bringt aber andere Nachteile mit sich.

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Zwei ältere Frauen sitzen am Tisch und betrachten Unterlagen

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Düsseldorf (dpa/tmn). Wer Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Pflegebedürftige Menschen bekommen allerdings regelmäßig Unterstützung von der Pflegekasse. Einziger Nachteil: Betroffene gehen meist zunächst in Vorleistung und müssen anschließend bürokratischen Aufwand betreiben, um an das Geld von der Pflegekasse zu kommen. Das geht auch einfacher – mit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können.

Damit können Anbieter direkt selbst mit der Pflegekasse abrechnen und übernehmen sämtliche Kommunikation. Das erleichtert Betroffenen einerseits den Aufwand. Andererseits berge es aber auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter, denen eine solche Abtretungserklärung gegeben wurde, häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“. Das könne dazu führen, dass etwa bereits im Januar das gesamte Jahresbudget aufgebraucht ist.

Pauschalen und offene Formulierungen vermeiden

Konkret geht es um den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat sowie die Leistungen für die Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr und die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Höhe von 4.180 Euro pro Jahr. Wer eine Abtretungserklärung abgibt, kann der Verbraucherzentrale NRW zufolge nicht mehr selbstständig und flexibel nach Bedarf über die Budgets verfügen. Das ist dann Sache des begünstigten Pflegedienstes.

Die Verbraucherschützer empfehlen daher, keine Erklärungen zu unterschreiben, in denen nur Pauschalen oder komplett offene Formulierungen gewählt werden. Vielmehr sollte sich die Abtretungserklärung auf eine ganz bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken – zum Beispiel den Entlastungsbetrag zur Aufstockung eines Tagespflegebesuchs. Zudem sollte keine Kombination aus Pflegevertrag und Abtretungserklärung unterschrieben werden – das sollten getrennte Verträge sein. Die Abtretungserklärung sollte zudem jederzeit widerrufen werden können.

Kontoauszüge verhelfen zur Übersicht

Vor Unterschrift einer Abtretungserklärung rät die Verbraucherzentrale NRW, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um zu klären, wie das Budget überhaupt eingesetzt werden kann – erst anschließend sollten Betroffene entscheiden, welche konkrete Forderung sie abtreten wollen.
Um anschließend den Überblick über bereits eingezogene Leistungen zu behalten, sollten Pflegebedürftige regelmäßig den sogenannten Kontoauszug von der Pflegekasse anfordern. 

Daraus geht auch hervor, wie viel Budget noch übrig ist. Hilfreich ist der Verbraucherzentrale NRW zufolge außerdem der Leistungsnachweis des jeweiligen Anbieters, den dieser auf Nachfrage zur Verfügung stellen muss. Auch dadurch können eventuelle Unklarheiten identifiziert werden.


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