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Achtung bei Steuerüberweisung: Empfängername genau prüfen

Ein Tippfehler beim Empfängernamen reicht aus – und schon kann das Finanzamt eine Überweisung womöglich nicht mehr automatisch verbuchen. Wie man diesen ärgerlichen Fehler vermeidet.

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Älteres Paar sichtet Dokumente am Küchentisch mit Laptop und Smartphone. Bild: IMAGO / Westend61 / Sofie Delauw

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Berlin (dpa/tmn). Steuernachzahlung oder Vorauszahlung fällig? Seit dem 9. Oktober 2025 muss man bei einer solchen Überweisung genau hinschauen. Entscheidend ist nicht nur, dass die IBAN passt. Auch der Name des Empfänger-Finanzamts sollte exakt stimmen. Sonst kann es bei der Verarbeitung der Zahlung zu Problemen kommen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Der Grund: Seit der im Oktober EU-weit eingeführten Empfänger-Überprüfung (Verification of Payee, VoP) setzen einzelne Bundesländer spezifische Anforderungen um. Wird nicht der korrekte Kontoname des Finanzamts angegeben, kann es passieren, dass die Zahlung nicht automatisch verarbeitet werden kann und das Finanzamt nachhakt.

Informationen stehen auf dem Steuerbescheid

Die VoP kann Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Stimmen die Angaben in der Überweisung nicht exakt mit denen des Empfängers überein, werden sie nämlich darauf hingewiesen – und bekommen unter Umständen den korrekten Namen des Kontoinhabers angezeigt. Dann heißt es: nachbessern. Nur wenn die Prüfung ergibt, dass der korrekte Name zur IBAN eingegeben wurde, sollte man die Überweisung final freigeben.

Die Kontoinformationen eines Finanzamts findet man zum Beispiel auf ihrem jeweiligen Steuerbescheid. Ansonsten hilft es, bei der Behörde nachzufragen.


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