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Arbeitslosenversicherung: Niedrigerer Beitrag?

IfW-Finanzexperte empfiehlt Absenkung des Beitragssatzes von 2,5 auf 2,2 Prozent – weil Rücklagen sonst stark wachsen.

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Kiel (dpa/sth). Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sollte aus Expertensicht von aktuell 2,5 auf 2,2 Prozent gesenkt werden. Andernfalls häufe die Bundesagentur für Arbeit weiter jährlich hohe Überschüsse von mehr als zwei Milliarden Euro an, berechnete der Finanzwissenschaftler Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). Die Rücklagen wüchsen bis Ende 2020 auf mehr als 28 Milliarden Euro, heißt es in einer Mitteilung des Instituts.

Boss kritisiert seit langem die hohen Rücklagen der Bundesagentur, weil der Beitragssatz systematisch zu hoch angesetzt sei. Die Bundesagentur dürfte trotz Leistungsausweitungen und einer Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung am Beginn dieses Jahres von 3,0 auf 2,5 Prozent weiter hohe Überschüsse erzielen, erläuterte Boss. Für dieses Jahr erwartet er 2,29 Milliarden Euro, 2020 dann 2,16 Milliarden. Damit stiegen die Rücklagen von 23,5 auf 25,9 Milliarden Euro in diesem und 28,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr.

"So hohe Rücklage ist unnötig"

"Eine solche hohe Rücklage für die BA ist unnötig", sagte Boss. "Sie führt über kurz oder lang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu höheren Leistungen, wie sie aktuell bereits von Teilen der Bundesregierung gefordert werden." Diese würden den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und langfristig alle Beitragszahler stärker belasten.

Würde der Beitragssatz ab Juli auf 2,2 Prozent gesenkt, hätte dies Boss zufolge geringere Einnahmen in diesem Jahr von 1,85 Milliarden Euro zur Folge. 2020 wären das 3,71 Milliarden. Dies führte dann 2019 zu einem Überschuss von 0,4 Milliarden Euro und 2020 zu einem Defizit von 1,6 Milliarden. Nach Ansicht von Boss sollte der Beitragssatz so liegen, dass in Jahren überdurchschnittlichen Wachstums eine Rücklage entsteht, die dann in Jahren mit geringem Wachstum aufgezehrt wird.

Mehr zum Thema:

www.ifw-kiel.de

Weitere Informationen des IfW Kiel zur Frage eines niedrigen Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung

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