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Bafin: Nach BGH-Gebührenurteil schon 1000 Beschwerden von Bankkunden

Gebührenrückforderungen: Viele Banken versuchen ihre Kunden durch Pauschalangebote abzuspeisen. Der Unmut wächst.

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Banking am Notebook mit Karte. Bild: IMAGO / wolterfoto

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Frankfurt/Main (dpa). Nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April sind bei der Finanzaufsicht Bafin inzwischen fast 1000 Beschwerden von Bankkunden eingegangen. Sehr häufig gehe es in den Telefonaten am Bafin-Verbrauchertelefon um das Thema Rückerstattungsansprüche, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Mittwoch.

Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern – nach Einschätzung der Stiftung Warentest bis zehn Jahre zurück.

Die Bafin hatte die Geldhäuser im Oktober gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, „alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen“.

Pauschalen statt konkreter Einzelberechnung

Am Bafin-Telefon schilderten Verbraucher nach Angaben der Finanzaufsicht zum Beispiel, dass ihnen anstelle eines konkret berechneten Betrages eine Pauschale angeboten worden sei. Auch berichteten sie von Schwierigkeiten, Ansprechpartner bei ihrem Kreditinstitut zu erreichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Klagen gegen Institute angekündigt, die berechtigten Erstattungsforderungen nicht nachkommen.

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Hinweis: In einer ursprünglichen Version des Artikels war zu lesen: "nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018". Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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