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Bahn, Kredite, Weihnachtsmarkt – was sich im November ändert

Für Familien wird eine ICE-Fahrt mit der Bahn zum Pauschalpreis dauerhaft angeboten. Was sich im neuen Monat außerdem bei kleinen Krediten ändert und welche Fristen wichtig werden.

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S-Bahnhof München, Donnersberger Brücke. Bild: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

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Berlin (dpa). Im zweitletzten Monat des Jahres treten strengere Regeln für Ratenkäufe und Minikredite in Kraft, Ende des Monats öffnen außerdem erste Weihnachtsmärkte in einigen Städten. Was sich im November ändert.

Wechselfrist für Kfz-Versicherung läuft ab

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte den 30. November im Blick behalten. Bei vielen Verträgen läuft die Kündigungsfrist an diesem Tag ab. Die Kündigung muss spätestens an dem Tag beim bisherigen Versicherer eingehen. Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Wer wechseln möchte, sollte deshalb rechtzeitig die Vertragsbedingungen prüfen und einen womöglich günstigeren Tarif vergleichen.

Deutsche Bahn macht Familienticket zum Dauerangebot

Ab dem 1. November sollen Familien dauerhaft mit einem Pauschalticket der Deutschen Bahn reisen können. Für 99,99 Euro soll es eine Hin- und Rückfahrt für bis zu fünf Personen inklusive Sitzplatzreservierung im ICE geben. Der Verkauf startet demnach bereits am 26. Oktober. Das Angebot war ursprünglich nur für die Sommerferien gedacht, wird wegen der hohen Nachfrage aber dauerhaft ins Sortiment aufgenommen.

Strengere Verbraucherkreditregeln

„Buy now, pay later“ mit einem Klick? Ganz so einfach wird es bald nicht mehr sein. Denn ab dem 20. November gelten strengere Regeln für Minikredite und Ratenkäufe. Dann müssen Anbieter auch bei Kurz- und Kleinkrediten bis 200 Euro oder zinsfreien Zahlungsaufschüben genauer prüfen, ob Kunden sich die Rückzahlung leisten können. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Schuldenfallen zu schützen.

Fristen für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung

Wer etwa lange Pendelstrecken zur Arbeit hat oder hohe Ausgaben für Fortbildungen hat, kann mit der Lohnsteuerermäßigung die monatliche Steuerlast mindern. Somit muss nicht bis zur jährlichen Steuererklärung gewartet werden, sondern die Entlastung kommt früher – die Höhe der zu entrichtenden Einkommensteuer ändert sich jedoch dadurch nicht. Anträge für das laufende Jahr können noch bis zum 30. November beim Finanzamt gestellt werden. Die Antragsfrist für 2027 beginnt am 1. November.

Start der Weihnachtsmärkte

Große, traditionelle Weihnachtsmärkte öffnen schon vor dem ersten Adventswochenende, das diesmal auf den 28./29. November fällt. Die Märkte in Aachen und München starten am 20., der Frankfurter Weihnachtsmarkt und der auf dem Berliner Gendarmenmarkt am 23., der Dresdner Striezelmarkt am 25. und der Nürnberger Christkindlesmarkt am 27. November.


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