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Berufsunfähigkeitsschutz trotz Problemen mit der Psyche

Mit psychischen Problemen ist es schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. So kann es dennoch klappen.

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Berufsunfähigkeitsschutz trotz Problemen mit der Psyche

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Berlin (dpa/tmn). Die einen wollen sie nicht, die anderen bekommen sie nicht: Einer Umfrage der Zeitschrift „Finanztest“ (8/2023) zufolge haben nur 37 Prozent der Deutschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Dabei wüssten rund 94 Prozent der Befragten, wie wichtig es ist, ihren Lebensstandard für den Fall abzusichern, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Doch es gibt auch Menschen, die trotz aller Bemühungen keine solche Police bekommen. Wer etwa aufgrund mentaler Probleme professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, bekommt in vielen Fällen keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit, stellt „Finanztest“ fest. 

Der Grund: Vor dem Abschluss führen Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Bereits bestehende Krankheiten können dann dazu führen, dass diese vom Schutz ausgenommen sind, dass dafür ein Risikoaufschlag fällig wird oder eben erst gar kein Abschluss zustande kommt.

Dass das mehr als ungünstig ist, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund: Demnach seien psychische Erkrankungen mit 41,7 Prozent nämlich die häufigste Ursache für den Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Damit Betroffene nicht auf den wichtigen Schutz verzichten müssen, raten die Fachleute von „Finanztest“ folgendes:

  • Sind Sie in psychotherapeutischer Behandlung und fürchten Sie, deswegen von Versicherern abgewiesen zu werden, suchen Sie Fachmaklerinnen und Fachmakler auf, die Ihnen mit ihrer Markterfahrung helfen können.
  • Nicht jeder Versicherer fragt die komplette Krankenakte ab. Einige Versicherer wollen nur Informationen der vergangenen drei bis fünf Jahre haben. Bei ihnen müssen Therapien, die länger zurückliegen, nicht angegeben werden.
  • Vermeiden Sie es, bei den Gesundheitsfragen falsche oder lückenhafte Angaben zu machen. Bei der Krankenkasse können Sie sämtliche Behandlungsdaten anfragen – berufen Sie sich dafür auf Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung.
  • Der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen auf therapeutische Hilfe verzichten? Das ist keine Option. Zögern Sie nicht, wenn Sie Unterstützung benötigen.

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