11 Tipps für die richtige BU-Versicherung
1. Leistungen und Kosten vergleichen
Auch wenn sich die Vertragsbedingungen einzelner Tarife über die vergangenen Jahre weiter angeglichen haben, gibt es keine einheitlichen Konditionen am Markt. Deshalb bleibt es nach wie vor wichtig, Versicherer zu vergleichen und zu prüfen. Die gute Nachricht: Stiftung Warentest etwa hat im Mai 2021 insgesamt 71 Tarife untersucht, 35 davon waren „sehr gut“.
2. Bruttobeitrag und Nettobeitrag vergleichen
In BU-Angeboten finden sich meist zwei Beiträge, der Nettobeitrag und der Bruttobeitrag. Gerne wird dabei der Nettobeitrag hervorgehoben. Der Bruttobeitrag ist der vom Versicherer für das Produkt kalkulierte Betrag. Der Nettobeitrag ist niedriger. Er ergibt sich daraus, dass der Bruttobeitrag mit den Überschüssen verrechnet wird.
Tatsächlich müssen Sie nur den niedrigeren Nettobetrag zahlen. Aber: Sinken die Überschüsse, kann der Versicherer den Netto-Beitrag bis zum Brutto-Beitrag erhöhen. Das passiert laut BdV zwar eher selten, trotzdem sollten Sie diesen Fall einkalkulieren und bei einer ungewöhnlich großen Differenz vorsichtig sein.
Weitere Modelle der Versicherer, ihre Kunden an den Überschlüssen zu beteiligen, sind eine Bonusrente, also eine erhöhte BU-Rente aus den Überschüssen, oder eine Schlussbeteiligung, bei der die Überschüsse angelegt und am Ende ausgezahlt werden. Der BdV empfiehlt den Sofortrabatt.
3. Einen starken Versicherer wählen
Eine BU-Versicherung läuft oft Jahrzehnte. Ein Versicherer sollte finanzstark sein und seine Bedingungen fair – belegt etwa durch ein gutes Rating bei Morgen und Morgen oder Franke Bornberg.
4. Anonymisierte Risikovoranfrage stellen
Der Preis einer BU variiert stark nach Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Lebenswandel. Bei Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys wird sie oft deutlich teurer – sofern man überhaupt ein Angebot erhält. Hier empfiehlt sich laut BdV eine anonymisierte Risikovoranfrage. Diese können Versicherte aber nicht selbst stellen, sondern nur über einen Versicherungsberater oder Makler – etwa den BdV. Dieser holt anonym Angebote verschiedener Anbieter ein. Vorteil: Eine eventuelle Ablehnung muss bei einem Folgeantrag in diesem Fall nicht angegeben werden.
5. Eigenständigen Vertrag schließen
Die BU wird oft als Zusatz zu Lebensversicherungen, Riester- oder Rürup-Policen angeboten (BUZ). Davon rät der BdV ab. Altersvorsorge und Risikoschutz sind strikt zu trennen, so das Credo. Ein Beispiel: Kann eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr fortgeführt werden, entfällt in der Regel auch der BU-Schutz oder wird herabgesetzt. Ein eventuell nötiger BU-Neuabschluss würde wegen höherem Alter und eventuellen Vorerkrankungen meist teurer werden.
Als Zusatz empfiehlt der BdV die BU allenfalls zur reinen Risikolebensversicherung, falls diese Kombination günstiger ist. Dazu sollte die Todesfallsumme so niedrig wie möglich gewählt werden. Eventuell interessant sein kann der Abschluss als BUZ laut BdV über den Arbeitgeber. Denn teilweise erfolgt hier nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, sodass man Bedingungen erhält, die aufgrund des Gesundheitszustandes am Markt nicht möglich gewesen wären.
6. Verweisung exakt definieren
Bei Neuverträgen wird in der Regel die konkrete Verweisung angewandt. Hier prüft der Versicherer, ob ein trotz Berufsunfähigkeit aufgenommener Job den Kenntnissen, Fähigkeiten und insbesondere der bisherigen Lebensstellung entspricht. Letztere zielt neben der sozialen Wertschätzung vor allem auf das Einkommen ab. Daher sollte im Vertrag ein maximaler Einkommensverlust – in der Regel 20 Prozent – definiert sein. Bei Azubis und Studenten sollte nicht die bisherige, sondern die mit Abschluss der Ausbildung erreichte Lebensstellung maßgeblich sein.
In älteren BU-Verträgen existiert teils noch die Klausel der abstrakten Verweisung. Dadurch kann der Versicherer trotz Berufsunfähigkeit auf einen beliebigen anderen Job verweisen, welcher den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Lebensstellung entspricht – egal, ob man dies möchte oder überhaupt einen solchen Job findet. Dies sollten Versicherte keinesfalls akzeptieren.
7. Die richtige Rentenhöhe ermitteln
Die versicherte Rentenhöhe sollte sich an der Sicherung des Lebensstandards orientieren, dabei Ausgaben für Krankenversicherung und Altersvorsorge nicht vergessen. Die versicherbare Rente ist begrenzt. Üblich sind maximal rund 2500 Euro im Monat und etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens bei Antragstellung – bei Azubis, Studenten und Schülern etwa 1000 Euro.
Bei vielen Policen kann eine Leistungsdynamik vereinbart werden, durch die die ausgezahlte Rente regelmäßig steigt.
Eine weitere Option auf Rentenerhöhung sind Nachversicherungsgarantien, durch welche der Vertrag später aufgestockt werden kann. Der Vorteil: Es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.
Allerdings können ein neuer Beruf oder neue Hobbys negativ wirken. Besser ist daher eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung. Diese gibt es oft anlassbezogen, etwa bei Heirat, Gehaltserhöhung oder Immobilienerwerb.
8. Die richtige Vertragsdauer bestimmen
In der Regel sollte die Vertragsdauer so gewählt werden, dass ein nahtloser Übergang zur Altersrente entsteht – meist also das Regeleintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 67 Jahren. Wer aber zum Beispiel schon mit 65 eine hohe Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, kann auch eine kürzere Laufzeit wählen, wodurch sich die Prämie deutlich reduziert. Wichtig: Die Vertragsdauer kann nach Abschluss in der Regel nicht mehr verändert werden.
9. Karenzzeit vermeiden
Beim BU-Abschluss kann eine individuelle Karenzzeit vereinbart werden. Dies ist die Spanne vom Feststellen der Berufsunfähigkeit bis zur ersten Rentenzahlung. Eine Karenzzeit – meist sechs bis zwölf Monate – verringert den Versicherungsbeitrag.
Der BdV rät, auf eine Karenz zu verzichten. Wer sich dafür entscheidet, sollte sicher sein, dass er diesen Zeitraum durch andere Mittel finanziell überbrücken kann. Zudem besteht das Risiko, dass der Versicherte im Einzelfall leer ausgeht, etwa bei zwölfmonatiger Karenzzeit und nur siebenmonatiger Arbeitsunfähigkeit.
10. Tarif mit oder ohne AU-Klausel?
Viele BU-Tarife werden mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel angeboten. Dadurch kann bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe der BU-Rente fällig werden. Voraussetzung ist meist eine 100prozentige durchgehende Arbeitsunfähigkeit über mindestens sechs Monate. Die BU-Prämie wird dadurch aber 10 bis 15 Prozent teurer. Der BdV empfiehlt, auf eine AU-Klausel zu verzichten und dieses Risiko besser über eine Krankentagegeldversicherung abzudecken.
11. BU zusammen mit Rechtsschutzversicherung abschließen?
Wenn Versicherungen im Ernstfall nicht zahlen wollen, berufen sie sich oft auf eine „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“, also unvollständigen oder falschen Angaben bei Vertragsabschluss. Beim Rechtsstreit liegt die Erfolgschance bei etwa 50 Prozent, wie die Stiftung Warentest anhand der Auswertung von 143 Urteilen ermittelt hat. Dennoch rät der BdV nicht zwingend zum parallelen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wichtig sei vor allem, beim Abschluss sorgfältig zu sein, um späteren Ärger zu vermeiden.
