Ihre-Vorsorge Logo

Betrieb einer Solaranlage: Vorsteuerabzug nutzen

Wer selbst erzeugten Strom verkauft, muss zwar Umsatzsteuer zahlen. Seinen Aufwand darf er aber gegenrechnen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Arbeiter installiert Solarmodule auf Dach mit Fenster. Bild: IMAGO / Cavan Images / MITO images

© Nicht definiert

Nürnberg/Berlin (dpa/tmn). In Baden-Württemberg inzwischen bei fast jedem Neubau Pflicht, in anderen Bundesländern noch freiwillig: die Installation einer Solaranlage auf dem Dach des Eigenheims. Doch egal wie: Wer durch die Anlage Einnahmen erwirtschaftet, muss Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

„Der Eigentümer der Anlage kann entsprechend aus den Kosten für die Anschaffung, den Betrieb und die Wartung aber auch Vorsteuern geltend machen und mit der Umsatzsteuer verrechnen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Nur Vorsicht: Der Vorsteuerabzug gilt nicht für alle Aufwendungen, die mit der Anlage in Verbindung stehen.

Dachreparatur steht nicht in Verbindung mit Solaranlage

In einem konkreten Fall hat das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 2 K 826/20) geurteilt, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Ein Unternehmer hatte auf seinem privaten Wohnhaus eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Dabei wurde das Dach beschädigt.

Der Unternehmer ließ die Schäden von einem Dachdecker und Zimmerer reparieren. Er berücksichtigte die in den Rechnungen der Handwerker ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Photovoltaikanlage. Das Finanzgericht lehnte, wie das Finanzamt zuvor, die Voranmeldung ab. Berücksichtigt wurde nur ein Teil der Vorsteuer. Da der Unternehmer das Gebäude zu mehr als 90 Prozent privat nutzt, konnten nur zehn Prozent der unternehmerischen Nutzung zugerechnet werden.

„Die Vorsteuer aus den Rechnungen kann dann nicht im vollen Betrag von dem Unternehmer abgesetzt werden, wenn die Reparatur auch teilweise dem privat genutzten Bereich zugutekommt“, sagt Karbe-Geßler. Irrelevant ist, dass die Schäden am Dach ausschließlich durch die Installation der Photovoltaikanlage entstanden sind. Das führt allein noch nicht dazu, dass von einer ausschließlich unternehmerischen Nutzung bei der Reparatur auszugehen ist. Gegen das Urteil wurde Revision erhoben.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026