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Betriebsrenten: Rückabwicklung wäre teuer

Bundesregierung: In Kranken- und Pflegeversicherung würde rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge etwa 42 Milliarden Euro kosten.

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Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin (hib/sth). Eine Rückabwicklung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten würde nach Berechnungen der Bundesregierung rund 42 Milliarden Euro kosten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lägen die Kosten für eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes bei 37,3 Milliarden Euro, in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei 4,85 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion. Die Beitragseinnahmen von GKV und SPV aus Versorgungsbezügen summieren sich den Angaben zufolge seit 2004 auf 84,2 Milliarden Euro, darunter 74,5 Milliarden Euro in der GKV und 9,7 Milliarden Euro in der SPV.

2004 wurde die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 geänderte Beitragserhebung bei der betrieblichen Altersversorgung wirksam. Seither gelten alle Kapitalauszahlungen, die aus einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag stammen, als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Die Beitragspflicht war auch unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig gezahlt wurden. Die damalige Neuregelung betraf auch die Pflegeversicherung.

Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen seien ein wichtiger Bestandteil für die nachhaltige Finanzierung der GKV, heißt es in der Regierungsantwort. Eine Rückabwicklung der Regelungen würde die GKV und SPV "erheblich belasten und hätte deutliche Beitragssatzanhebungen zur Folge". Bei einer dauerhaften Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge würden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung demnach um rund 0,2 Prozentpunkte steigen, in der sozialen Pflegeversicherung um 0,03 Punkte. Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit "lösungsorientiert" die künftige Verbeitragung von Versorgungsbezügen in der GKV "einschließlich der Aspekte einer Gegenfinanzierung", heißt es in dem Schreiben der Regierung.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904431.pdfhttp://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung zu den Kosten einer Rückabwicklung der vollen Beitragspflicht von betrieblichen Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (im pdf-Format)

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