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BGH prüft Kontogebühren für Bausparer

Verbraucherschützer sind überzeugt, dass jährliche Gebühren beim Bausparen unzulässig sind. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Hausmodell aus roter Wolle auf Bauplan, umgeben von Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / Panthermedia / Stefan Trux

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Karlsruhe (dpa). In der ersten Phase ihres Bausparvertrags zahlen viele Kunden jährliche Gebühren – aber ist das überhaupt zulässig? Verbraucherschützer haben daran arge Zweifel. Um die Frage klären zu lassen, haben sie einen Musterfall vor Gericht gebracht. Am Dienstag wird am Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz verhandelt. Das Urteil soll voraussichtlich um 14.00 Uhr verkündet werden. (Aktenzeichen: XI ZR 551/21)

Gebühren in der Darlehensphase nicht zulässig

Jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase hat der BGH schon vor einigen Jahren unter die Lupe genommen – und für unzulässig erklärt. Die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt, urteilten die Karlsruher Richter 2017. Die bloße Verwaltung der Verträge sei „keine gesondert vergütungsfähige Leistung“. Hier würden Kosten abgewälzt, die die Bausparkasse überwiegend in eigenem Interesse erbringe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) meint, dass für die Sparphase nichts anderes gilt. Er hat die BHW Bausparkasse verklagt, die für jedes Konto ein Jahresentgelt von zwölf Euro verlangt.

Nach Informationen aus Branchenkreisen sind solche Gebühren in der Sparphase weit verbreitet. Sie können auch Kontogebühr oder Servicepauschale heißen und liegen bei 9 bis 24 Euro im Jahr.

Sparer können auf Erstattungen hoffen

Der Verband der Privaten Bausparkassen hält die Gebühren für rechtens. Schon das Bausparkassengesetz sehe Gebühren ausdrücklich vor, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Und es gebe auch eine Gegenleistung: „Eine ausreichende Zuteilungsmasse setzt eine entsprechende Steuerung des Bausparkollektivs voraus.“ Die Bausparkasse müsse „den richtigen Kompromiss zwischen stabilen und möglichst kurzen Wartezeiten finden“, die Entwicklung laufend überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern.

Im Verfahren gegen die BHW hatte das Oberlandesgericht Celle zuletzt den Verbraucherschützern Recht gegeben. Sollte der BGH dieses Urteil bestätigen, könnte dies branchenweite Auswirkungen haben. Der vzbv rechnet damit, dass Betroffene dann Erstattungsansprüche haben. Dabei sind üblicherweise Verjährungsfristen zu beachten.


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