Berlin (dpa/tmn). Wer mit einer Riester-Rente für den Ruhestand vorsorgt, profitiert von staatlichen Zulagen. Diese Zulagen müssen jedoch beantragt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Zulagen sind beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags zu beantragen. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer also die Zulagen für das Jahr 2018 erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.
Auch möglich: Dauerzulagenantrag
Alternativ kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Wichtig: Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, beispielsweise die Geburt eines Kindes, müssen unbedingt und zeitnah dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags mitgeteilt werden.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) fördert als Teil der Deutschen Rentenversicherung die Riester-Rente
