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Bis zu 2000 Euro: Entlastung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen

Nach den Gas- und Stromkunden dürfen nun auch Verbraucher mit Öl- oder Pelletheizung mit einer Entlastung rechnen.

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Holzpellets zum Heizen als alternative Energiequelle. (Bild: IMAGO / McPHOTO)

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Berlin (dpa). Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich auf Entlastungen auch für Menschen geeinigt, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Nun soll auch ein Härtefallfonds für andere Heizarten kommen. „Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar“, erklärte Miersch.

Unterstützung von bis zu 2000 Euro

Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.

Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen – in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Welche Referenzpreise gelten, ist aber laut SPD noch nicht endgültig geklärt. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden.

Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

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