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Strompreisbremse: Sonderregel für Wärmepumpen

Wärmepumpen sparen Gas, verbrauchen aber teuren Strom. Wer umrüstet, soll aber laut Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht benachteiligt werden.

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Heizungsmonteur prüft Heizungsanlage. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Berlin (dpa). Besitzer von Wärmepumpen sollen bei den geplanten Energiepreisbremsen nicht benachteiligt werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte zu diesem Zweck am Mittwoch eine Sonderregelung an. Um den Einbau von Wärmepumpen in Deutschland zu beschleunigen, sollen außerdem Produktionskapazitäten ausgebaut und im Handwerk mehr Fachkräfte gewonnen werden. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Berlin nach einem „Wärmepumpengipfel“ mit Vertretern unter anderem der Industrie und des Handwerks mit.

Die Bundesregierung plant angesichts gestiegener Energiekosten eine Gas- sowie eine Strompreisbremse. Das Bundeskabinett wird Gesetzentwürfe dazu jedoch nicht wie ursprünglich geplant an diesem Freitag beschließen, sondern in den Tagen danach per Umlaufverfahren, wie Habeck sagte. Das Kabinett tagt in dieser Woche wegen des G20-Gipfels nicht wie gewohnt am Mittwoch, sondern am Freitag.

Wärmepumpen verbrauchen mehr Strom

Die Gaspreisbremse, die für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen ab spätestens März wirken soll, sieht einen vom Staat subventionierten Basisverbrauch vor – ebenso wie die Strompreisbremse. Diese soll ab Januar gelten. Mit Blick darauf, dass es das subventionierte Kontingent auf Basis des Referenzjahrs 2021 geben soll, sagte Habeck: „Wenn man allerdings eine Wärmepumpe eingebaut hat, also Gas gespart hat und entsprechend mehr Strom verbraucht, dann würde man nach der Logik bestraft werden für das politisch eigentlich gewollte Verhalten – nämlich weg von fossilen Energien.“ Daher werde es eine Sonderregel geben, welche dies berücksichtige. Wie diese konkret aussehen soll, ist aber offen.

Nach Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe haben viele Kunden, die gerade erst eine Wärmepumpe haben installieren lassen, große Sorge, dass die Strompreisbremse ihre Heizkosten nicht abdeckt. Sie könnten keinen Vorjahresverbrauch vorweisen, da sie im Vorjahr noch mit Gas oder Öl geheizt hätten. Dieser höhere Stromverbrauch würde dann im Zweifel nicht vom Strompreisdeckel erfasst. Weiter hieß es, der Gaspreis solle stärker gedeckelt werden als der Strompreis. Angesichts höherer Investitionskosten für die Wärmepumpeninstallation sei zu befürchten, dass potenzielle Investoren wieder Abstand von der Wärmepumpe nehmen, heißt es in einem Papier.

Habeck sagte dazu, die Gaspreisbremse führe nicht dazu, dass die Gaspreise so günstig seien wie 2021, sondern nehme den „Überlastungsdruck“. Der Wechsel weg von fossilen Energien mache weiterhin Sinn. Der Minister räumte ein, die Investition in eine Wärmepumpe sei gegenüber fossilen Alternativen wie Gaskesseln teurer. Der Bund fördere den Einbau von Wärmepumpen aber mit bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten. Habeck sagte zudem, er plädiere dafür, die im Koalitionsvertrag vorgesehene „Superabschreibung“ für Investitionen in Klimaschutztechnologie nun einzusetzen. Im Gebäudebereich müssten die CO2-Emissionen gesenkt werden.

Hohe Nachfrage, lange Wartezeiten

Ziel der Bundesregierung sind sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030. Derzeit gibt es nach den Worten Habecks 1,4 Millionen. Die Nachfrage sei aber groß und deutlich gestiegen. In diesem Jahr würden voraussichtlich 230.000 neue Wärmepumpen eingebaut, so Habeck. Im vergangenen Jahr waren es rund 150.000. Ab 2024 soll es dann 500.000 neu installierte Wärmepumpen pro Jahr geben, so das Ziel der Bundesregierung. Die Industrie werde in der Lage sein, diese zu produzieren, sei auf dem Gipfel deutlich geworden, so Habeck. Sabel sagte, derzeit komme es zu Wartezeiten von ungefähr einem halben Jahr – wenn es schlecht laufe von einem Jahr.

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