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So will die Bundesregierung Gas- und Stromkunden entlasten

Gaspreisbremse, Soforthilfe und Strompreisdeckel: ein Überblick über die geplanten Maßnahmen.

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Abrechnung Heizkosten mit Heizungsregler und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Shotshop / Digitalpress

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Berlin (dpa). Die Bundesregierung will eine „Winterlücke“ bis zur Wirkung der geplanten Gaspreisbremse für Haushalte im Frühjahr teilweise schließen. Die Gaspreisbremse soll ab März greifen. „Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, heißt es in einem am Dienstag bekannt gewordenen Papier der Bundesregierung. Diese plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden. Energiepreisbremsen sollen bis zum 30. April 2024 gelten.

Die Bundesregierung will damit Vorschläge einer Expertenkommission umsetzen. Am Mittwoch berät Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über offene Finanzfragen bei Entlastungen.

Wie die Gaspreisbremse funktionieren soll

  • Haushalte und kleinere Unternehmen sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
  • Als Vorjahresverbrauch soll die Jahresverbrauchsprognose gelten, die der Abschlagszahlung für den September zugrunde gelegt wurde. Bei neuen Gasbezugsverträgen gelten laut eines Papiers aus dem Kanzleramt Preise von im Schnitt etwa 21 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die monatliche Entlastung durch die Preisbremse soll nicht zurückgezahlt werden müssen, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das soll einen Anreiz zum Energiesparen geben.
  • Bei Haushalten mit höheren Einkommen soll die Entlastung ab 2023 als geldwerter Vorteil besteuert werden. Die Expertenkommission hatte dazu ein Einkommen von mehr als 75.000 Euro im Jahr genannt.
 

Was zur Einmalzahlung geplant ist

  • Zur Überbrückung bis zur Gaspreisbremse ist bisher eine Einmalzahlung geplant. Das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen. Wie die nun angekündigte weitere Entlastung aussehen soll, ist offen.
  • Für die „Soforthilfe“ im Dezember soll für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.
  • Die Entlastung soll auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose einschließlich September sowie dem Gaspreis vom Dezember errechnet werden.
 

Was für Mieter und Vermieter geplant ist

Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. Daher kämen die höheren Preise bei den Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr an, die aber erst im folgenden Jahr 2023 erstellt wird. Daher sollen Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Damit profitierten diese von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten. Als möglich galt innerhalb der Bundesregierung aber, dass Mieter, die bereits höhere Abschläge zahlen, schon im Dezember entlastet werden.

Wie die Strompreisbremse aussehen soll

Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen. Wie bei der Gaspreisbremse soll für Haushalte ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bereitgestellt werden. Der historische Verbrauch solle sich voraussichtlich an der Jahresverbrauchsprognose bemessen.

Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox liegt der bundesweite Strompreis derzeit bei durchschnittlich 48,16 Cent je Kilowattstunde. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden lägen auf dieser Basis die aktuellen Jahreskosten bei rund 1926 Euro pro Jahr. Bei der geplanten Deckelung würden die jährlichen Gesamtkosten um rund 14 Prozent auf 1665 Euro sinken. Das entspreche einer Entlastung von rund 260 Euro pro Jahr.

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