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BU trotz Erkrankung

Wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst mit Vorerkrankung gelingen kann – und warum ein Blick in die Patientenakte lohnt.

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Ein Mann im Rollstuhl.

© Nicht definiert

Stuttgart (dpa/tmn). Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als eine der wichtigeren Policen. Sie springt ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Auch wer eine Vorerkrankung hat, kann sich oft damit absichern, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Frage: Hat man denn mit einer Vorerkrankung überhaupt eine Chance, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern?

Antwort: Ja, in sehr vielen Fällen. Es kommt auf die Art der Vorerkrankung an. Die Versicherungen handhaben das sehr unterschiedlich. Das heißt: Auf keinen Fall, weil man einmal oder zweimal oder auch dreimal abgelehnt worden ist, die Flinte ins Korn werfen. Natürlich kalkulieren Versicherer auf statistischer Basis das höhere Risiko von gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein.

Eventuell möchte ein Versicherer auch bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Ich hab Rückenprobleme und der Versicherer sagt, ich würde dich annehmen, aber die Rückenprobleme sollen unversichert sein. Das ist aus meiner Sicht aber nicht der beste Weg. Lieber würde ich einen Beitragszuschlag zahlen. Denn viele Menschen werden wegen Rückenproblemen berufsunfähig.

Welche Krankheit sich wie auswirkt, ist sehr unterschiedlich, mit einer großen Ausnahme: Bei psychischen Krankheiten sind alle Versicherer besonders vorsichtig. Ich würde immer empfehlen, schon bei der Antragstellung spezialisierte Experten hinzuziehen.

Frage: Wie sollte man vorgehen, wenn man abgelehnt wurde?

Antwort: Nicht aufgeben. Weitersuchen, sich an Profis wenden, Versicherungsberater oder gute Makler. Die kennen sich auf dem Markt aus und stellen teils bei vielen ausgesuchten Versicherern Anfragen, ob das gesundheitliche Risiko übernommen werden würde. Falls der Versicherer grünes Licht gibt, kann der Verbraucher überlegen, ob er das Angebot akzeptiert oder nicht.

Man liest häufiger: Wenn man einmal abgelehnt worden ist, sei man in einer Datei, in der Versicherer Informationen sammeln. Nach unserer Erfahrung beteiligt sich daran aber nur ein Teil der Versicherer. Im Zweifel ist einem guten Versicherer egal, dass ein anderer jemanden abgelehnt hat. Er prüft und kalkuliert selbst.

Frage: Was sollten Betroffene noch beachten?

Antwort: Schon vor der Antragstellung klären: Was ist in meiner Patientenakte drin? Ich würde mir eine Kopie vom Arzt geben lassen. Wenn da etwas drin steht, was ich anders in Erinnerung habe oder nicht verstehe, das mit dem Arzt besprechen. Vielleicht hat er mal eine Verdachtsidee gehabt, aber nicht vermerkt, dass er die mögliche Diagnose später verworfen hat, oder, oder. Dann kann der Arzt das noch hinzufügen. Sonst kann es große Probleme geben, weil der Versicherer eine Chance sieht, wegen angeblich falsch beantworteter Gesundheitsfragen keine BU-Rente zu leisten.


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