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Das eigene Auto verleihen? Auch an die Versicherung denken

Das Auto einfach an Freunde verleihen? Wer in der Kfz-Versicherung etwa als Alleinfahrer gilt, riskiert bei Schäden Zusatzkosten. Was Versicherte beachten sollten.

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Hände umfassen ein Autolenkrad. Bild: IMAGO / Addictive Stock

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Berlin (dpa/tmn). „Kann ich morgen mal Dein Auto haben, ich möchte zum Baumarkt fahren?“. Schön, wenn man Freunden und Bekannten ohne Auto gelegentlich mit dem eigenen aushelfen kann. Doch Vorsicht: Wer sein Fahrzeug von anderen fahren lässt, kann Probleme bekommen.

Zumindest dann, wenn man in der Kfz-Versicherung als Alleinfahrer eingetragen ist – oder der Kreis der Berechtigten anderweitig beschränkt ist. Dann darf man Dritte nicht so ohne weiteres ans Steuer lassen, berichtet die „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 5/2026).

Zwar bleibt auch dann der Schutz grundsätzlich erhalten. So zahlt nach einem Unfall die Kfz-Haftpflicht und reguliert den Schaden des Unfallgegners. Auch eine mögliche Vollkaskoversicherung kommt für den Schaden am eigenen Auto auf.

Aber manche Versicherer verlangen den Angaben zufolge eine „saftige Strafe“. So kann es je nach Einzelfall zu Beitragsnachzahlungen, Regressforderungen oder Vertragsstrafen kommen, wenn ein nicht registrierter Fahrer Schäden verursacht. So könnte der Versicherer zum Beispiel 100 Prozent auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das laufende Versicherungsjahr nehmen, nennen die Fachleute ein Beispiel. 

So erweitert man den Fahrerkreis für bestimmte Zeiträume

Allerdings kann man bei vielen Versicherern gelegentlich für bestimmte Zeiträume zusätzliche Fahrer anmelden. Oft sei das auch ohne Aufpreis möglich, hat die Zeitschrift in einer Stichprobe herausgefunden. Die Voraussetzungen seien unterschiedlich. Oft müsse man eine solche Erlaubnis individuell mit dem Versicherer absprechen.

Andere Anbieter wiederum verlangen für die vorübergehende Fahrerkreiserweiterung einen Aufschlag. Bei manchen ist die Erweiterung tageweise möglich, bei anderen vier Wochen, manche lassen sechs Wochen zu. Ein Kontakt mit der eigenen Versicherung ist daher ratsam.

Von den 65 im Rahmen der Analyse befragten Unternehmen boten 55 eine Nachmeldung für kurze Zeiten kostenlos an. Bei 14 wiederum gab es kostenpflichtige als auch kostenlose Varianten. Nur bei einem Anbieter war das gar nicht möglich. Aber auch in solchen Fällen gibt es Lösungen.

Drittfahrerschutz separat versichern

Sollte es beim eigenen Anbieter gar nicht möglich sein, den Kreis wie gewünscht temporär zu erweitern, kann ein sogenannter Drittfahrerschutz helfen, den man vor dem betreffenden Zeitraum abschließen kann. Den bieten einige Versicherer an und decken fällige Strafzahlungen ganz oder teilweise ab, wenn nicht registrierte Fahrer Schäden verursachen.

Dafür gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und festgelegte Erstattungssummen – je nach Versicherungstarif, berichtet die Zeitschrift. Die Policen ließen sich auch kurzfristig abschließen.


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