München (tö). Der Zahnersatz für gesetzlich Krankenversicherte wird von 2027 an teurer. Durch die Gesundheitsreform sinken die Zuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz, sowohl mit Bonus für regelmäßige Zahnkontrollen als auch ohne. Die Versicherten müssen deshalb selbst einen höheren Eigenanteil beispielsweise für Kronen, Brücken und Zahnprothesen zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten teurer Zahnbehandlungen jedoch abfedern. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. In einer neuen Untersuchung verglichen die Warentester 278 Tarife. Das Ergebnis: „Es gibt für fast jeden Bedarf und jedes Budget eine geeignete Police. Und: Im Vergleich zu früheren Tarifen gibt es jetzt oft deutlich mehr Leistung für weniger Geld“, teilte die Stiftung mit.
Festzuschuss für Zahnersatz sinkt
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der Festzuschuss für die medizinisch notwendige Regelversorgung mit Zahnersatz auf den Stand von vor Oktober 2020 zurückgedreht. Dafür sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent. Wer fünf Jahre lang regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhält künftig 60 statt 70 Prozent und nach zehnjähriger ununterbrochener Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen einen Zuschuss von 65 statt 75 Prozent. Damit kann der Eigenanteil je nach Behandlung um mehrere hundert Euro steigen. Wer eine teurere Versorgung wie ein Implantat oder eine Keramikkrone wählt, muss die Zusatzkosten verglichen mit der Regelversorgung wie bisher selbst tragen.
Das Ministerium weist aber daraufhin: „Für Versicherte mit niedrigen Einkommen gilt auch weiterhin die Härtefallregelung. Sie erhalten die Kosten für die Regelversorgung mit Zahnersatz weiterhin vollständig erstattet.“
Zahnzusatzversicherungen im Test
Die Stiftung Warentest hat untersucht, inwieweit Zahnzusatzversicherungen gesetzlich Versicherte helfen können, ihren Eigenanteil an teuren Zahnbehandlungen zu verringern. Dafür haben die Tester drei Tarife nach drei Kundentypen sortiert: von „Rundum sorglos“ mit umfangreichen Leistungen bis „Kasse genügt“, das den Basisschutz darstellt. Die Kategorie „Gut und günstig“ steht für den Mittelweg zwischen den beiden ersten Modellen. Bewertet wurden die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privatzahnärztliche Versorgung, Inlays und Implantate sowie jährliche Leistungsbegrenzungen.
Empfehlenswert hält die Stiftung den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung rund um das 40. Lebensjahr. Wer eine schlechte Zahnsubstanz hat, sollte jedoch bereits früher darüber nachdenken. Wichtig dabei zu wissen: Die Versicherung zahlt nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss erstmals diagnostiziert wurden. „Wer bereits vor dem Abschluss der Versicherung eine Behandlung begonnen hat, geht leer aus.
Wartezeiten und gestaffelte Leistungen beachten
Deshalb gilt: möglichst abschließen, solange die Zähne noch in Ordnung sind – und unbedingt vergleichen“, sagt Susanne Meunier von der Stiftung Warentest. „Neuere Tarife bieten oft deutlich bessere Leistung als ältere Verträge, besonders bei Implantaten und Inlays.“ Ein Wechsel zu einem anderen Tarif sei auch möglich, sollte aber wohl überlegt sein: „Bei einem neuen Anbieter können die Wartezeiten wieder von vorne beginnen. Viele Anbieter haben aber Tarife mit verschiedenen Konditionen im Angebot. Ein solcher Wechsel gelingt leichter“, so Meunier.
Der Untersuchung zufolge zahlen Zusatzversicherte für einen „Kasse genügt“-Tarif im Durchschnitt zwischen 9 und 15 Euro pro Monat. Diese Tarife erstatten den Eigenanteil, der bei der Regelversorgung anfällt. Vollständigen Schutz auch für teure Versorgungen wie mehrere Implantate bieten „Rundum-sorglos“-Tarife. Versicherte müssten bei diesen Policen meist nichts mehr zuzahlen, die besten Angebote für die 43-jährige Modellperson liegen im Durchschnitt zwischen 41 und 90 Euro im Monat.
Als positiv bewerteten die Warentester, dass lange Wartezeiten „meist passé“ seien: Viele Versicherer würden anfallende Kosten sofort tragen oder die Wartezeit auf drei Monate verringern. Allerdings seien bei fast allen Tarifen nach Vertragsabschluss die Leistungen gestaffelt. Die vereinbarte maximale Leistungssumme werde oft erst nach vier Jahren in vollem Umfang gezahlt.
