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Steuerschätzer prognostizieren zweimal im Jahr die Steuereinnahmen der nächsten Jahre. Darauf basieren alle Ausgabenpläne.

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Hand schreibt auf einen Block neben Taschenrechner und Geldscheinen. Bild: IMAGO / PantherMedia / Zdeněk Malý

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Berlin (dpa). Die Höhe der Staatseinnahmen entscheidet auch darüber, wie viel Geld für Entlastungen oder neue Straßen und Schulsanierungen zur Verfügung steht – daher sind die Steuerschätzer von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der Arbeitskreis Steuerschätzung besteht seit 1955. Darin sitzen Experten vom Finanz- und Wirtschaftsministerium, der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamts, der Bundesbank, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, Vertreter der Länderfinanzministerien sowie der Kommunen.

Sie prognostizieren zweimal im Jahr die Steuereinnahmen der nächsten Jahre – im Frühjahr und Herbst. Darauf basieren alle Ausgabenpläne. Dabei werden die Schätzungen für das zu erwartende Aufkommen jeder einzelnen Steuer durchgegangen, wie zum Beispiel die Einnahmen aus der Lohnsteuer gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen, aber etwa auch die Einnahmen aus der Lotteriesteuer. Die Zahlen werden so lange diskutiert, bis zu jeder Steuerart ein Konsens erzielt worden ist.

Die Vorhersagen sind Basis für die Haushaltspläne von Bund, Ländern und Kommunen

Zugrunde gelegt wird geltendes Recht – noch nicht verabschiedete neue Steuergesetzregelungen bleiben also unberücksichtigt. Die Schätzer legen das nominelle, also das nicht um Preissteigerungen bereinigte Wirtschaftswachstum zugrunde. Steigen Löhne und Preise, legen Verbraucher- und Umsatzsteuern entsprechend zu.

Die Vorhersagen sind Basis für die Haushaltspläne von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 1950 musste der Staat nur fünfmal einen Steuerrückgang im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, zuletzt 2009. Bis auf diese Ausnahmen stiegen die Steuereinnahmen also alljährlich an.

Weitere Informationen:

www.bundesfinanzministerium.de

Infos zum Arbeitskreis Steuerschätzung - Bundesfinanzministerium

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