Ihre-Vorsorge Logo

Die richtige Steuerklasse für Paare 2020

Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zeigt, worauf Ehe- und Lebenspartner achten sollten, wenn beide Arbeitnehmer sind.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Lupe auf Einkommensteuererklärung. Bild: IMAGO / Frank Sorge

© Nicht definiert

Berlin (bmf/sth). Ehegatten oder Lebenspartner, bei denen beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und die nicht getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob der Besserverdienende nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Bei einem anderen gemeinsamen Arbeitseinkommen kann es aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzugs zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund müssen (Ehe-) Paare bei der Steuerklassenkombination III/V generell eine Einkommensteuererklärung abgeben. Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, können sich Ehe- oder Lebenspartner daher trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten oder Lebenspartner mit der Steuerklasse V vermeiden wollen; dann entfällt jedoch für den anderen Ehe- oder Lebenspartner die günstigere Steuerklasse III. Zudem haben zusammenlebende Paare die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen ("Faktorverfahren").

Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet. Daraus können die Ehe- oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Wenn beim Lohnsteuerabzug Freibeträge berücksichtigt werden können, müssen diese vor Anwendung der im Einzelfall zutreffenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden.

Mehr zum Thema:

www.bundesfinanzministerium.de

Merkblatt des Bundesfinanzministeriums für zusammenlebende Ehe- und Lebenspartner, bei denen beide Arbeitnehmer sind (im pdf-Format)

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Sparneigung der Bundesbürger ist im September gestiegen. Konsumforscher führen dies vor allem auf die hohen Energiepreise zurück.

Time
4 Minuten

Wer Steuern hinterzogen hat, kann mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonkommen. So funktioniert sie Schritt für Schritt.

Time
2 Minuten

Bargeld spielt in Deutschland traditionell eine große Rolle, doch Verbraucher zahlen immer öfter elektronisch oder per Karte, zeigt eine neue Studie. Andere Länder sind aber weit voraus.

Time
2 Minuten

Sprachkurs, Bewerbungsmappe oder doppelte Miete: Was alles zu den Werbungskosten zählt und wann sich die Ausgaben wirklich auszahlen. Experten-Tipps für die nächste Steuererklärung.

Time
3 Minuten

Frankfurt und München galten lange als gefährdet in Sachen Immobilienblasen. Eine neue Studie sieht die Lage nun deutlich entspannter. Dahinter stecken mehrere Gründe.

Time
2 Minuten

Es zeichnet sich ab, dass Haushalte in diesem Jahr fürs Heizen oft mehr bezahlen müssen als 2025. Wer mit Gas heizt, könnte erstaunlicherweise aber noch Glück haben. Eine neue Studie nennt Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026