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Einkommensschwache können Wohngeld beantragen

Wer wenig Einkommen zur Verfügung hat, kann vielleicht Wohngeld beziehen. 2020 haben mehr Menschen Anspruch darauf als zuvor.

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Nachhaltige Geldanlage: Stapel mit Münzen auf Erde mit grünem Pflanzenschößling. Bild: IMAGO / Panthermedia / Krisana Antharith

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Berlin (dpa/tmn). Mehr Menschen haben künftig Anspruch auf Wohngeld. Den staatlichen Zuschuss bekommen Mieter mit geringem Einkommen und selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Wer ihn bisher nicht erhält, sollte bald einen Antrag stellen: Wohngeld gibt es nur auf Antrag und in der Regel ab dem Moment der Antragstellung, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Wer schon Wohngeld erhält, bekommt seit Januar 2020 automatisch mehr.

Der staatliche Zuschuss zu den Wohnkosten ist den Angaben zufolge durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Zweipersonenhaushalt statt mit 145 Euro wie in den vergangenen Jahren mit bis zu 190 Euro im Monat rechnen kann. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Nebenkosten beeinflussen die Höhe des Wohngelds

Bei der Einkommensberechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Davon werden Freibeträge und Pauschalabzüge abgezogen. Als Miete werden die Kaltmiete und Nebenkosten berücksichtigt – also etwa Wasser, Abwasser und Grundsteuer, nicht aber Heiz- und Warmwasserkosten, so der DMB.

Dabei zählt nicht unbedingt die tatsächlich zu zahlende Miete. Es gibt im Wohngeldgesetz festgelegte Obergrenzen. Neben der Haushaltsgröße kommt es entscheidend darauf an, welcher von sieben Mietenstufen der Wohnort zugeordnet ist. Mietenstufe VII bedeutet, dass die durchschnittlichen Mieten extrem hoch sind und auch die Obergrenze für die zu berücksichtigende Miete entsprechend hoch ist.

Wohngeld-Rechner zeigt, wie viel zu erwarten ist

Vier Beispiele: In München (Mietenstufe VII) wird für die Miete eines Zweipersonenhaushalts eine Miete von maximal 767 Euro berücksichtigt, in Stuttgart, Frankfurt, Hamburg und Köln (alle Mietenstufe VI) eine Miete von bis zu 697 Euro. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete höher, gibt es trotzdem nicht mehr Wohngeld.

Einen Überblick über die zu erwartende Höhe des Wohngelds gibt der Wohngeld-Rechner auf der Homepage des Bundesinnenministeriums. Den Antrag stellen Berechtigte bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt, Amts- oder Kreisverwaltung.

Weitere Informationen

www.bmi.bund.de
Bundesinnenministerium: Wohngeldrechner

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