Ihre-Vorsorge Logo

Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden

Wann und wie muss eine Erbschaft beim Finanzamt angezeigt werden? Und was kommt dann auf Erben zu?

Artikel vorlesen

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlicht

Geldscheine und Stift liegen auf Erbschaftsteuererklärung. Bild: IMAGO / Panthermedia / Rallef

© Nicht definiert

Berlin/Bonn (dpa/tmn). Eine Erbschaft gemacht, ein Vermächtnis bekommen? Dann interessiert das auch das Finanzamt. Denn auf das, was jemand erhalten hat, fallen womöglich Steuern an.

Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Gleiches gilt im Falle eines Vermächtnisses, also wenn jemand nur einen bestimmten Teil des Erbes erhält. Wird das Erbe als Schenkung zu Lebzeiten vorgezogen, ist grundsätzlich sowohl der Erblasser als auch der Erbe dazu verpflichtet, das anzuzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt.

In einem solchen Schreiben sollten Vor- und Familienname, Beruf sowie die Anschrift des Erblassers oder Schenkers sowie des Erwerbers aufgelistet sein. Außerdem der Todestag und der Sterbeort des Erblassers oder das Datum des Tages, an dem die Schenkung erfolgte. In das Schreiben gehört ferner der Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung und die Angabe, ob es sich um ein Vermächtnis oder die gesetzliche Erbfolge handelt.

Der Verwandtschaftsgrad spielt eine entscheidende Rolle

Ebenfalls in dem Schreiben darzulegen ist, in welchem Verhältnis der Erbe zum Erblasser oder Schenker persönlich steht – also zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad.

„Von Interesse sind für den Fiskus auch Informationen, ob, wann und in welcher Art und mit welchem Wert es schon zu einem früheren Zeitpunkt Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden gegeben hat“, erläutert Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht sowie für Steuerrecht in Bonn. „Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt in dem Ort, in dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen oder ihren letzten Wohnort hatte“, sagt Rott. Gleiches gilt bei der Schenkung.

Allerdings: „Längst nicht jedes Finanzamt in Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungssteuerstelle“, so Rott. Wer nun auf der Suche nach dem jeweiligen Finanzamt ist, wird auf der Seite des Bundesfinanzministeriums fündig: Dort gibt es ein Verzeichnis der Finanzämter, die für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungssteuer zuständig sind.

Ehepartnern stehen bis zu 500.000 Euro steuerfrei zu

Beim Erben und Schenken gibt es steuerliche Freibeträge. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben oder geschenkt bekommen, Kinder von jedem Elternteil 400.000 Euro, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von 20 000 Euro zu. Bei Schenkungen können diese Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Wichtig zu wissen: „Die Freibeträge entbinden einen Erwerber oder eine Erwerberin nicht von ihrer Pflicht, das zuständige Finanzamt über die Erbschaft oder Schenkung zu informieren“, so Rott. Unterlässt man die Mitteilung ans Finanzamt, kann das unter Umständen unangenehme Folgen haben. Dann könne der Fiskus ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder versuchter Steuerhinterziehung einleiten, warnt Kalina-Kerschbaum.

Denn das Finanzamt erhält in jedem Fall Kenntnis von einem Todesfall – und zwar zum Beispiel übers Standesamt, das Nachlassgericht oder über Banken und Versicherungen.

Ob eine Mitteilung nötig ist, hängt immer vom Einzelfall ab

Und doch gibt es Fälle, in denen man auf die Meldung ans Finanzamt verzichten kann. „Beispielsweise, wenn ein Testament von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffnet wurde und ein reguläres Verwandtschaftsverhältnis vorliegt“, sagt Rott.

Anders verhält es sich, wenn zum Vermögen Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören. In diesen Fällen muss das Erbe laut Kalina-Kerschbaum immer dem Finanzamt gemeldet werden.

Eine Mitteilung an den Fiskus ist hingegen nicht nötig, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird“, sagt Kalina-Kerschbaum.

Eine Erbschaftsteuererklärung wird nicht immer eingefordert

Und müssen Erben dann eine Erbschaftsteuererklärung abgeben? „Grundsätzlich erst, wenn das Finanzamt sie dazu auffordert“, sagt Rott. Zunächst prüft der Fiskus den Sachverhalt, sobald er die Mitteilung vorliegen hat. Zeigt sich hierbei, dass der Wert der Erbschaft oder auch Schenkung unter dem Steuerfreibetrag liegt, fordert das Finanzamt zumeist keine Erbschaftsteuererklärung.

Ob es dazu kommt oder nicht, sei letztlich immer eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzamts, sagt Rott. Verlangt das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung, beträgt die Frist zur Abgabe mindestens einen Monat. Durch einen entsprechenden Antrag vor Fristende können Erben die Frist aber verlängern.

Im nächsten Schritt legt das Finanzamt die Erbschaftsteuer fest und stellt einen Erbschaftsteuerbescheid zu. Hiergegen Einspruch zu erheben ist möglich – aber nur innerhalb eines Monats. Weist der Fiskus den Einspruch zurück, bleibt den Erben nur eins: eine Klage vor dem Finanzgericht.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Sparneigung der Bundesbürger ist im September gestiegen. Konsumforscher führen dies vor allem auf die hohen Energiepreise zurück.

Time
4 Minuten

Wer Steuern hinterzogen hat, kann mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonkommen. So funktioniert sie Schritt für Schritt.

Time
2 Minuten

Bargeld spielt in Deutschland traditionell eine große Rolle, doch Verbraucher zahlen immer öfter elektronisch oder per Karte, zeigt eine neue Studie. Andere Länder sind aber weit voraus.

Time
2 Minuten

Sprachkurs, Bewerbungsmappe oder doppelte Miete: Was alles zu den Werbungskosten zählt und wann sich die Ausgaben wirklich auszahlen. Experten-Tipps für die nächste Steuererklärung.

Time
3 Minuten

Frankfurt und München galten lange als gefährdet in Sachen Immobilienblasen. Eine neue Studie sieht die Lage nun deutlich entspannter. Dahinter stecken mehrere Gründe.

Time
2 Minuten

Es zeichnet sich ab, dass Haushalte in diesem Jahr fürs Heizen oft mehr bezahlen müssen als 2025. Wer mit Gas heizt, könnte erstaunlicherweise aber noch Glück haben. Eine neue Studie nennt Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026