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Urteil: Wann wird für geerbte Immobilie Erbschaftssteuer fällig?

Wer eine Immobilie von einem Familienmitglied erbt, kommt mitunter um die Erbschaftssteuer herum. Allerdings sind die Gerichte streng.

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Haubau: Architekturzeichnung und Hausschlüssel. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Münster (dpa/tmn). Wird eine Immobilie vererbt, wird nicht in jedem Fall Erbschaftsteuer fällig. Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen. In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Bei Kindern gibt es gewisse Grenzen.

Enge Grenzen bei der Erbschaftssteuerbefreiung

Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster gibt es bei dieser Regelung wenig Spielraum: So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Aktenzeichen: 3 K 420/20 Erb).

Der Fall: Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte. Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus. Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.

Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei. Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.

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