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Erhöhung der Flugticket-Steuer auch für Frühbucher?

Flugtickets sollen ab April teurer werden. Doch gilt die Erhöhung der Luftverkehrssteuer auch für Frühbucher?

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Berlin (dpa/tmn). Ab April 2020 wird das Fliegen für deutsche Urlauber voraussichtlich teurer: Dann soll eine Steuererhöhung für Flugtickets in Kraft treten. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mitteilt, sollen die erhöhten Steuersätze für Abflüge ab dem 1. April 2020 gelten – unabhängig davon, wann gebucht wurde. Das sieht jedenfalls der derzeitige Gesetzesentwurf vor.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) geht aber davon aus, dass bei Pauschalreisen nur Buchungen ab 1. April betroffen sein werden. Hierbei schließen Urlauber und Reiseveranstalter einen Vertrag. Ob und wie Veranstalter Mehrkosten bei Buchungen vor dem Stichtag an Kunden weitergeben, bleibt aber abzuwarten.

Vieles ist noch offen

Und was gilt für Individualreisende, die nur einen Flug bei einer Airline gebucht haben? Viele Tickets für die Zeit nach dem 1. April sind bereits verkauft oder werden noch verkauft, bevor das Gesetz beschlossen und verkündet ist. Auch für diese Tickets müssen die Fluggesellschaften die erhöhte Steuer abführen – ohne dass sie die zusätzlichen Kosten in Form von höheren Ticketpreisen an die Passagiere weitergeben können, wie es in Branchenkreisen heißt. Diese Kosten müssten die Airlines aus dem Betriebsergebnis begleichen. Das heißt: Der Fluggast wird dafür nicht belastet.

Sollte das Gesetz in jetziger Form in Kraft treten, könnten die Airlines die Steuererhöhung aber nach dem 1. April zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.

Die Erhöhungen im Überblick

Nach den Plänen der Bundesregierung zum Klimaschutz soll die Steuer für Flüge in Europa um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket mit Start von einem deutschen Flughafen steigen. Bei Strecken bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Bei noch weiteren Fernstrecken sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, fast 18 Euro mehr als bislang.


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