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Ferienjobber bekommen Lohnsteuer zurück

Mit einem Ferienjob können Schüler und Studenten gutes Geld dazuverdienen. Den Steuerabzug gibt es meist per Steuererklärung zurück.

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Gruppe macht Selfie – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Gelsenkirchen (dpa/tmn). Mit einer Steuererklärung können sich Ferienjobber zu viel gezahlte Steuern in der Regel erstatten lassen. Aus dem Grund sollten Schüler und Studenten, die in den Ferien gearbeitet haben, ihre Steuererklärung im nächsten Jahr nicht vergessen, rät die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gelsenkirchen.

Keine Steuern zahlen muss, wer im Jahr 2018 weniger als den Gesamt-Freibetrag von 10.036 Euro verdient hat. Darin enthalten sind der Grundfreibetrag von 9.000 Euro, Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro sowie ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.

Theoretisch ließe sich auch noch eine Vorsorgepauschale hinzurechnen. Allerdings zahlen Schüler üblicherweise keine Beiträge in die Sozialversicherung ein. Auch bei Studenten bleiben die Krankenversicherungsbeiträge meist überschaubar.

Minijobs fast immer steuerfrei

Minijobs sind fast immer steuerfrei. Zumindest gilt das dann, wenn das Einkommen bei regelmäßiger Arbeit nicht über 450 Euro im Monat liegt oder wenn man im Jahr maximal 70 Arbeitstage beziehungsweise drei Monate arbeitet.

Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich

Wer die Abgabe seiner Steuererklärung vergessen hat, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen. Bis Ende des Jahres akzeptiert das Finanzamt also noch Erklärungen für 2014.


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