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Für die Beerdigung vorsorgen kann teuer werden

Verbraucherzentrale warnt vor Sterbegeldversicherungen für ältere Menschen und empfiehlt Sparverträge als Alternative.

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Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

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München (tö). Eine Beerdigung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Viele Menschen sorgen deshalb mit einer Sterbegeldversicherung vor. Oder sie denken darüber nach, einen solchen Vertrag abzuschließen, um ihre Angehörigen nicht auch noch finanziell zu belasten. Doch gerade für Ältere sei dies „aufgrund der hohen Beiträge wenig sinnvoll“, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. 

Sterbegeldversicherungen sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Die monatlichen Beiträge erscheinen zwar recht niedrig. Ein 40-Jähriger kann schon eine Police für unter 20 Euro bekommen, ein 60-Jähriger für unter 50 Euro pro Monat. Die Auszahlungen sind aber auch nicht sehr hoch. 

Die Verbraucherzentrale (VZ) rät allerdings davon ab, im Rentenalter oder kurz davor noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Dazu muss man wissen: Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. „Je höher das Lebensalter, desto höher ist das Sterblichkeitsrisiko und damit der Beitrag“, sagt Anna Follmann, Versicherungsberaterin der VZ in Mainz. Außerdem zahlten Versicherte während der Vertragslaufzeit häufig mehr ein, „als nachher ausgezahlt wird“. Auch die Stiftung Warentest hatte bereits 2009 kritisiert, die Verträge seien „meist zu teuer“.

Als Alternative zu einer Sterbegeldpolice könne es sinnvoll sein, monatlich einen bestimmten Betrag anzusparen und auf ein Festgeldkonto oder einen Banksparplan einzuzahlen, rät Follmann. Eine weitere Möglichkeit sei bei einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Damit ließen sich schon zu Lebzeiten Einzelheiten wie die Form der Bestattung, die Art des Sarges oder der Urne festlegen. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Summe vereinbart und im Todesfall ausgezahlt.

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