Hamburg/Berlin (dpa/tmn). Ein Fehltritt auf der Leiter, ein eisglatter Gehweg im Winter: Wenn es richtig blöd läuft, kann eine kleine Unachtsamkeit das Leben verändern. Selbst vermeintlich harmlose Unfälle können bleibende Schäden hinterlassen. Wer sich vor den finanziellen Folgen schützen möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen.
Dabei stufen Verbraucherschützer eine Unfallversicherung nicht gerade als sonderlich wichtig ein. „Die Unfallversicherung ist eine grundsätzlich nachrangige Versicherung“, sagt Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten. „Vorab sollte man deshalb solche Absicherungen prüfen, die wichtiger sind, wie zum Beispiel die Absicherung der Arbeitskraft oder die Privathaftpflichtversicherung.“
Die Statistiken stützen ihre Aussage: Während jeder Vierte einmal im Leben berufsunfähig wird, sind lediglich ein Prozent aller Schwerbehinderungen durch einen Unfall verursacht worden. Das zeigen Zahlen der Deutschen Aktuarvereinigung und des Statistischen Bundesamts.
Private Vorsorge kann Lücke zu gesetzlicher Hilfe schließen
Wer bereits die wichtigsten Policen abgeschlossen hat und sich noch weiter absichern möchte, kann aber über eine private Unfallversicherung nachdenken. Sie schließt eine Lücke: „Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung jedoch leistet bei Unfällen in der Freizeit nicht“, so Frenz. Gesetzlich unfallversichert ist jeder Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Gleiches gilt für Schüler.
„Ein Vertrag kann sinnvoll sein für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Dann ist wenigstens das Unfallrisiko abgedeckt“, ergänzt Kirsten Schiekiera, Expertin für Versicherung und Recht bei der Stiftung Warentest.
Für Senioren gibt es außerdem spezielle Verträge mit sogenannten Assistance-Leistungen. Die Versicherung organisiert nach einem Unfall Hilfe im Haushalt, Fahrdienste oder Pflege. Das kann helfen, wenn Angehörige keine Unterstützung leisten können.
Wann eine Unfallversicherung zahlt
Damit der Anbieter leistet, muss ein Unfall eine Invalidität verursacht haben. Das bedeutet, dass ein körperlicher oder geistiger Schaden mindestens drei Jahre bestehen bleibt und keine Besserung zu erwarten ist. Wer zum Beispiel durch einen Unfall ein Bein verliert, hat Anspruch auf Zahlung. War der Grund des Verlusts eine Krankheit, gibt es dagegen kein Geld.
Wer sich für einen Vertrag interessiert, sollte sich mit den Vertragsbedingungen genau auseinandersetzen. Denn mögliche Ausschlüsse im Kleingedruckten können im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. „Oft werden zum Beispiel Risikosportarten wie Motorradfahren oder Skifahren von einer späteren Leistung ausgeschlossen“, sagt Schiekiera. Darum sollte man darauf achten, dass der Tarif zum Leben und zu den Hobbys passt.
