Berlin (dpa/tmn). Wer eine Immobilie kauft, muss auch Grunderwerbsteuer zahlen. Sie wird beim Kauf aller inländischen Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig, auch beim Erwerb eines Erbbaurechts. In einigen Bundesländern beläuft sie sich auf 6,5 Prozent des Kaufpreises, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Ohne Grunderwerbssteuer kein Grundbucheintrag
Käufer sollten die Steuer nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar möglichst bald überweisen. Der Grund: Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und die wiederum braucht das Grundbuchamt, um den neuen Eigentümer offiziell in das Grundbuch einzutragen.
