Ihre-Vorsorge Logo

Hauskredit kündigen: BGH stärkt Rechte von Bankkunden

Wer einen Immobilienkredit vorzeitig kündigt, muss der Bank in der Regel eine Entschädigung zahlen. Das gilt aber nicht immer.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Holzhausmodell mit Paragraf-Symbol, daneben stehen kleinere Hausmodelle

© Nicht definiert

Frankfurt/Karlsruhe (iv). Banken dürfen von Kreditnehmern eine Entschädigung verlangen, wenn diese vorzeitig aus dem Vertag aussteigen wollen. Sie müssen die Berechnung aber im Darlehensvertrag transparent machen, sonst geht ihr Anspruch verloren. Der BGH hat nun ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt gegen die Commerzbank bestätigt.

Eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung ist üblich, wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus einem Immobilienkredit aussteigen will. Banken verlangen dann in der Regel Gebühren von mehreren Tausend Euro als Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn. Für Kunden ist die Rechnung der Banken aber oft nicht nachvollziehbar.

Bank muss „verständlich“ informieren

Grundsätzlich hätten Banken zwar das Recht, eine „angemessene Vorfälligkeitsentschädigung“ zu verlangen, urteilte das OLG Frankfurt im Juli 2020 (Aktenzeichen: 17 U 810/19). Im Darlehensvertrag müssten aber die Angaben „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein. Der Anspruch sei „ausgeschlossen, wenn im Vertrag u.a. die Angaben über die Berechnung … unzureichend sind“.

Im konkreten Fall hatte die Commerzbank von einem Kreditnehmer für die Auflösung zweier Darlehen mehr als 21.500 Euro verlangt. Der Kreditnehmer klagte und bekam in zweiter Instanz vom OLG Frankfurt Recht. Der BGH nun hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen das Urteil zurückgewiesen (Aktenzeichen: XI ZR 320/20).

Vertrag im Zweifel prüfen lassen

Wer den Verdacht hat, ebenfalls betroffen zu sein, kann seinen Vertrag zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen. Das gilt für Verträge, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden. Banken sind seitdem verpflichtet, im Darlehensvertrag über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026