München/Berlin (dpa/tmn). Die steuerliche Regelung zur Homeoffice-Pauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden und somit auch für das Jahr 2022 gelten. Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“
Für Nachweis galten bisher Erleichterungen
Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. Da die Regelung im Jahr 2020 aber praktisch rückwirkend eingeführt wurde und viele Steuerpflichtige auch 2021 noch nicht viel zu den Einzelheiten wussten, gab es hinsichtlich der Dokumentation der Arbeitstage eine Erleichterung.
„Das Bundesfinanzministerium vertritt die Auffassung, dass aufgrund der besonderen Situation in der Coronapandemie und insbesondere nicht absehbarer Entwicklung davon auszugehen ist, dass zeitliche Abläufe nicht lückenlos dokumentiert worden sind“, erklärt Bauer.
Arbeitstage im Homeoffice jetzt dokumentieren
Das die Regelung zur Homeoffice-Pauschale inzwischen als hinreichend bekannt gilt, ist fraglich, ob diese Erleichterungen auch verlängert werden. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. So kann der beantragte Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung belegt werden.