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Homeoffice und Abschreibungen: Bundestag beschließt Steuerhilfen

Selten stimmte eine Oppositionsfraktion im Bundestag so geschlossen einem Antrag der Koalition zu. Wie Bürger und Unternehmen profitieren.

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Gefächerte Euro-Geldscheine und Münzen. Bild: IMAGO / Imagebroker / imago stock&people

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Berlin (dpa). Die Corona-Pandemie tritt im politischen Alltag mehr und mehr in den Hintergrund, ihre Folgen sind aber weiter teils schmerzhaft zu spüren. Der Bundestag hat deshalb steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürgern und Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Betriebe bekommen damit unter anderem Anreize für mehr Investitionen, die angesichts des Ukraine-Kriegs auszubleiben drohen.

Die Ampel-Koalition besserte den Entwurf der Bundesregierung noch einmal deutlich nach, verlängerte etwa Fristen für die Steuererklärung und hob die Summe an, bis zu der der sogenannte Pflegebonus steuerfrei bleibt. Im Bundestag stimmte schließlich nicht nur die Koalition, sondern auch die oppositionelle Union zu. Viele sinnvolle, noch von der früheren schwarz-roten Regierung eingeführte Regelungen würden verlängert, sagte der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler. Etwa bei der Verlustverrechnung für Unternehmen hätte aber noch mehr passieren müssen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Koalitionsabgeordnete deuteten an, die Regelung in einem weiteren Schritt möglicherweise zu entfristen und dauerhaft anzuwenden.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer. Das soll einen Anreiz setzen, zu investieren, obwohl die wirtschaftliche Lage gerade unsicher ist.

Verrechnung von Verlusten

Unternehmen können gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Außerdem bekommt man zu viel gezahlte Steuern früher zurück. Die erweiterte Verlustrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag zudem auf 10 Millionen Euro angehoben.

Längere Fristen für die Steuererklärung

Steuerzahler bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerberater hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsaufkommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeitergeld kümmern.

Corona-Boni bis 4500 Euro steuerfrei

Viele Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bekommen von ihren Arbeitgebern Corona-Boni. Der Bundestag regelte nun, dass diese Zahlungen bis zu einer Höhe von 4500 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen, aber auch in bestimmten Rehaeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie im Rettungsdienst.

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