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Hoverboards: Unfälle nicht versichert

Weil Hoverboards nicht für die Straße zugelassen sind, springt die Versicherung im Schadensfall nicht ein

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Bad Homburg (kma). Hoverboards liegen voll im Trend. Nicht nur Jugendliche rollen damit durch die Straßen und steuern dabei nur über Gewichtsverlagerung. Aber wer zahlt eigentlich, wenn mit so einem Elektro-Skateboard ein Unfall passiert? „Diesen Schaden muss man aus eigener Tasche bezahlen“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Denn auch wenn die elektrobetriebenen Boards Geschwindigkeiten von bis zu 35 Kilometern pro Stunde erreichen, sind sie auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen und nicht versichert. Darauf weist der BdV in seinem aktuellen Blog hin.

Verkehrsrechtlich würden Hoverboard als Kraftfahrzeuge behandelt, da sie eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen können. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssten sie jedoch auch für den Straßenverkehr zugelassen sein. „Weil sie das nicht sind, fallen sie auch nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz einer Kfz-Versicherung“, betont BdV-Fachfrau Frenz. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr mit so einem Board unterwegs sei, riskiere eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg.

Kein Fall für die Privathaftpflicht

Auch die private Haftpflichtversicherung greife nicht, da für Kraftfahrzeuge eine Kfz-Versicherung verpflichtend abgeschlossen werden müsse. Wer also auf einer öffentlichen Straße fahre und mit dem Fahrzeug einen Schaden verursache, müsse ihn aus eigener Tasche bezahlen. Und das könne bei Personenschäden in den finanziellen Ruin führen.

Weitere Informationen:

www.bdv-blog.de

Blog des Bundes der Versicherten

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