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In vielen Landeshauptstädten steigen die Wohnnebenkosten

Zu den Wohnnebenkosten gehören Gebühren für Trink-, Schmutz- und Regenwasser, für die Abfallbeseitigung und Rundfunkgebühren.

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Sächsische Grenzstadt Görlitz an der Neiße. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Die Bewohner von 7 der 16 Landeshauptstädte müssen in diesem Jahr höhere Wohnnebenkosten bezahlen. In drei Städten sinken die Belastungen gegenüber 2018, wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler berichtet. Die höchsten Wohnnebenkosten 2019 fallen demnach im Westteil Berlins an, die niedrigsten im rheinland-pfälzischen Mainz.

Sechs Positionen zählen zu den Nebenkosten

Der Bund der Steuerzahler berücksichtigte die staatlich veranlassten Belastungen des Wohnens in den Landeshauptstädten. Neben der Grundsteuer gehören dazu die Gebühren für Trink-, Schmutz- und Regenwasser, für die Abfallbeseitigung und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im Westen Berlins addieren sich die sechs Positionen für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus in diesem Jahr auf 2.285 Euro, in Mainz nur auf 1.424 Euro.

Enormes Kostengefälle zwischen den Städten

Besonders groß ist dem Bericht zufolge die Spanne zwischen der teuersten und günstigsten Hauptstadt bei der Grundsteuer. In Magdeburg zahlen die Bewohner eines 120-Quadratmeter-Einfamilienhauses mit 300 Quadratmeter Grundstücksfläche 296 Euro, in Hamburg 1.050 Euro. „Das Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, der Zeitung.

Kritiker fordern eine Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer muss reformiert werden, das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. In der Bundesregierung gibt es Streit über die Ausgestaltung der Grundsteuer. Am 10. Mai ist eine Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel für die Länder geplant, daran sollen auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und mehrere Landesminister teilnehmen.

Beispiel Berlin: In puncto Grundsteuer immer noch eine geteilte Stadt

Der Unterschied zwischen Ost und West zeigt sich laut Steuerzahlerbund besonders deutlich in Berlin. Einfamilienhausbewohner im Osten der Stadt zahlen demnach in diesem Jahr 361 Euro Grundsteuer, im Westen 1.041 Euro. Der Bund der Steuerzahler geht bei einer Vereinheitlichung der Bewertung davon aus, dass die Bewohner im Osten der Stadt künftig mehr bezahlen.


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