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Jobticket wieder steuerfrei

Geldwerter Vorteil für vom Betrieb gestelltes Jobticket muss seit Jahresanfang nicht mehr vom Arbeitnehmer versteuert werden.

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Menschen am Kölner Hauptbahnhof. Bild: IMAGO / CHROMORANGE

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München (dpa/tmn). Jobtickets sind seit Jahresanfang wieder steuerfrei. Das heißt: Stellt der Betrieb den Mitarbeitern kostenlos ein Monats- oder Jahresticket für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung, muss der geldwerte Vorteil für diesen Sachbezug vom Arbeitnehmer nicht mehr versteuert werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in München aufmerksam.

Auch finanzielle Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kosten von Fahrkarten für Bus und Bahn sind seit Anfang des Jahres von der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht befreit.

Gilt nicht bei Entgeltumwandlung

Wichtig zu beachten: Der Steuervorteil gilt nicht, wenn die Fahrkarte oder der Zuschuss zu den Ticketkosten in Form einer Entgeltumwandlung gewährt wird. Der Bonus für Bus und Bahn muss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgen.


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