Ihre-Vorsorge Logo

Kapitalerträge: So fällt die Abgeltungsteuer geringer aus

Wer sein Kapital gewinnbringend anlegt, muss auf die erzielten Erträge Abgeltungsteuer bezahlen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Offenes Sparbuch mit Zinseinträgen. Bild: IMAGO / MiS

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zinsen, Dividende, realisierte Kursgewinne: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt werden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen obendrauf. Banken müssen die Steuer direkt einbehalten und abführen. Es sei denn, der Kunde hat einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Denn aktuell gilt auf Einkünfte aus Kapitalerträgen ein Freibetrag von 801 Euro. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat, bekommt Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei ausbezahlt. Gewinne, die darüber hinausgehen, werden mit dem üblichen Abgeltungssteuersatz versteuert. Der Freibetrag von 801 Euro kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

Höhe der Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung

Achtung: „Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kann die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückfordert werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn dann werden die Erträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert, nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.

Um die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge zu überprüfen, müssen Steuerzahler in ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dort tragen sie die Daten aus der Steuerbescheinigung der Bank ein.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026