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Kapitallebensversicherungen kündigen: Was Sparer bedenken sollten

Verbraucherschützer raten meist von Neuverträgen ab. Doch sollte man alte Versicherungsverträge kündigen?

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Hamburg/Düsseldorf (dpa/tmn). Wer einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt, sollte wissen: Wenn die Kündigung einmal ausgesprochen ist, kann dies nicht ohne Zustimmung des Versicherers zurückgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Ob die Kündigung zum Beispiel einer Kapitallebensversicherung, einer Lebens- oder Rentenversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Alter des Vertrages. Außerdem sollte man etwa die Garantieverzinsung und steuerliche Überlegungen berücksichtigen.

Entscheidungsbaum stellt wichtige Fragen

Erste Anhaltspunkte für private Renten- und Lebensversicherungen bietet eine Übersicht vom Bund der Versicherten (BdV). Anhand von Fragen in einem Entscheidungsbaum auf der BdV-Website erhalten Versicherte eine Einschätzung, was für sie sinnvoll sein könnte.

Einen bestehenden Vertrag zu kündigen, ist nicht die einzige Lösung. Wichtig ist, dass Versicherte auch Alternativen prüfen – etwa die Beitragsfreistellung oder die Möglichkeit die Dynamik aus dem Besparen des Vertrags herauszunehmen.

Unabhängigen Rat einholen

Oft sei es bei langlaufenden Verträgen ratsam, das Ansparen bis zum Schluss durchzuhalten, so die Verbraucherschützer. Doch letztlich sei dies eine sehr individuelle Entscheidung, die von den Vertragsdetails und der finanziellen Situation abhängt. Für die Fortführung sollten sich Versicherte aber nicht verschulden, nur weil sie am Ende zum Beispiel auf eine hohe Ablaufleistung hoffen. Im Zweifel sollten Verbraucher sich dazu einen unabhängigen Rat einholen.


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