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Kauf eines Mobilheims kann Grunderwerbsteuer kosten

Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für kleine Immobilien. Selbst bei einem Mobilheim kann das Finanzamt Grunderwerbsteuer verlangen.

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Hausmodell mit Paragrafenzeichen. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa/tmn). Käufer und Verkäufer eines Mobilheims sollten beim Abschluss des Kaufvertrags an die Grunderwerbsteuer denken. Wird es zum Wohnen genutzt und bleibt es mehrere Jahre am selben Ort, kann es sich um ein Gebäude handeln, so dass Grunderwerbsteuer fällig wird. „Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 und 6,5 Prozent“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen: 8 K 786/19).

Im Streitfall erwarb die Klägerin ein Mobilheim auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 Euro. Das auf Holzbalken stehende Objekt war an die Kanalisation sowie an das Stromnetz angeschlossen und wurde seit 1995 nicht mehr bewegt. Mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Erwerberin, mit dem Eigentümer einen Pachtvertrag über zehn Jahre abzuschließen.

Klägerin zog in Mobilheim ein

Nach dem Kauf bezog die Klägerin das Haus und meldete dort ihren Wohnsitz an. Für das Haus lag ein vom Deutschen Mobilheim Verband ausgestellter sogenannter Mobilheimbrief vor. Dieser bescheinigte unter anderem eine Fahrgestellnummer und die Maße des Hauses sowie dessen Gewicht von mehr als 4.000 Kilogramm. Das Finanzamt verlangte für den Kauf Grunderwerbsteuer.

Das bestätigte auch das Finanzgericht Münster, denn bei diesem Mobilheim handele es sich um ein ortsfestes Gebäude auf fremden Grund und Boden. Ob das Heim feste Fundamente habe, sei nicht entscheidend, sondern lediglich, dass es zur dauerhaften Nutzung aufgestellt sei. Zudem führten die Richter an, dass das Heim bei einem Gewicht von über vier Tonnen nicht ohne Weiteres zu bewegen sei.

Inventar nicht steuerpflichtig

Käufer von Wochenend- oder Mobilheimen müssen daher beim Kauf auch Grunderwerbsteuer einplanen. Abziehbar sind allerdings gegebenenfalls die Kosten für das Inventar, die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. „Kann nachgewiesen werden, dass das Mobilheim nur für eine kurze Zeit an dem Ort stehen kann, etwa, weil das Grundstück nicht langfristig zu pachten ist, sollte aber Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid eingelegt werden“, so Klocke.

Weitere Informationen

Das Urteil stammt vom 18. Juni 2020.

www.justiz.nrw.de
Urteil des Finanzgerichts Münster


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