Ihre-Vorsorge Logo

Kaution muss verzinst werden

Kaution muss verzinst werden – Ausnahme für ältere Mietverträge

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Hausmodell mit Paragrafenzeichen. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Mieter müssen ihrem Vermieter eine Kaution zahlen. Die Höhe des Betrages darf maximal drei Monatsmieten entsprechen. In der Regel muss die Kaution immer verzinst werden. Steht also in einem Mietvertrag, dass die Kaution nicht zu verzinsen ist, ist diese Klausel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 92/17).

Ausnahme: Der Vertrag wurde vor dem Jahr 1983 abgeschlossen, dann ist eine entsprechende Klausel wirksam - denn damals durfte eine unverzinste Mietkaution noch vereinbart werden. Steht nichts dazu in älteren Verträgen, muss die Kaution nach Auffassung des Mieterbundes trotzdem verzinst werden.

Grundsätzlich gilt also: Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter den Betrag mit Zins und Zinseszins zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche gegenüber dem Mieter mehr hat – wie beispielsweise ausstehende Nebenkosten, die er noch abziehen muss.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026