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Kaution muss verzinst werden

Kaution muss verzinst werden – Ausnahme für ältere Mietverträge

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Hausmodell mit Paragrafenzeichen. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa/tmn). Mieter müssen ihrem Vermieter eine Kaution zahlen. Die Höhe des Betrages darf maximal drei Monatsmieten entsprechen. In der Regel muss die Kaution immer verzinst werden. Steht also in einem Mietvertrag, dass die Kaution nicht zu verzinsen ist, ist diese Klausel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 92/17).

Ausnahme: Der Vertrag wurde vor dem Jahr 1983 abgeschlossen, dann ist eine entsprechende Klausel wirksam - denn damals durfte eine unverzinste Mietkaution noch vereinbart werden. Steht nichts dazu in älteren Verträgen, muss die Kaution nach Auffassung des Mieterbundes trotzdem verzinst werden.

Grundsätzlich gilt also: Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter den Betrag mit Zins und Zinseszins zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche gegenüber dem Mieter mehr hat – wie beispielsweise ausstehende Nebenkosten, die er noch abziehen muss.


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