Ihre-Vorsorge Logo

Kinderbetreuung 2025: Mehr Kosten steuerlich absetzbar

Seit diesem Jahr können Eltern höhere Kosten für die Betreuung des Nachwuchses steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt den Aufwand anerkennt, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mädchen in Kita spielt mit Holzzug auf dem Boden, im Hintergrung Erzieherin und weitere Kinder. Bild: IMAGO / Cavan Images/ imago stock&people

© Nicht definiert

Neustadt (dpa/tmn). Ob Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmutter: Wem für die Betreuung des eigenen Nachwuchses Kosten entstehen, der kann diesen Aufwand unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Mit Beginn des Jahres 2025 ist der maximal absetzbare Aufwand gestiegen – und zwar um 800 auf nun 4800 Euro, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit.

Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung

Der Nachwuchs darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es muss eine Rechnung über die Kinderbetreuungskosten vorgelegt werden können, die stets unbar beglichen worden sein muss. Nur wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann, können die Betreuungskosten auch über das 14. Lebensjahr hinaus abgesetzt werden. Dafür muss die Behinderung aber vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten sein.

Sorgeberechtigte tragen die Kosten in die „Anlage Kind“ der Einkommensteuererklärung ein. Finanzämter berücksichtigen 80 Prozent der angegebenen Aufwendungen – höchstens aber bis zu einem Betrag von 6000 Euro, weil dann die maximal erreichbare Steuerersparnis von 4800 Euro für die Betreuungskosten erreicht ist.

Übrigens: Wer seinen Nachwuchs lieber in die Obhut von Verwandten – etwa Großeltern oder Geschwistern – gibt, kann zum Beispiel auch deren Bezahlung oder zumindest deren Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 30 Cent je gefahrenem Kilometer für die Betreuung absetzen. Die getroffenen Regelungen sollten dann aber schriftlich nachweisbar und geregelt sein – etwa mit Hilfe einer Arbeitsvereinbarung, rät die VLH.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Time
4 Minuten

Union und SPD wollen ein zentrales Finanzvorhaben auf den Weg bringen – Entlastungen bei der Steuer vor allem für kleinere Einkommen. Gelingt es, damit auch, die allgemeine Stimmung aufzuhellen?

Time
4 Minuten

Die Rücknahme des Tankrabatts treibt die Preise auch im August. Schlimmer noch: Es droht das teuerste Spritpreis-Jahr, das deutsche Verbraucher jemals erlebt haben

Time
2 Minuten

Die Telekom stellt alte Telefonanschlüsse auf Mobilfunk-Technik um. Welche Alternativen jetzt günstiger sind und worauf Betroffene achten sollten.

Time
2 Minuten

Eine bekannte Betrugsmasche ist wieder auf dem Vormarsch: Kriminelle versuchen, mit täuschend echt aussehenden Bankbriefen an persönliche Daten zu kommen.

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026