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Flickenteppich Kita-Gebühren: von 0 bis mehr als 1000 Euro im Monat

Gar nichts - oder sehr viel: Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita höchst unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Dabei ist vor allem der Wohnort entscheidend.

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Erzieherin in Kita schaut mit kleinen Kindern ein Bilderbuch auf dem Boden an. Bild: IMAGO / Cavan Images / imago stock&people

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Berlin/Köln (dpa) - Die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland ist groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein, oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor. Betrachtet wurden landesrechtliche Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 - hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen. 

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren - wobei das Einkommen in jedem Bundesland anders berechnet werde. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es. Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin kümmern muss. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren zahlen.

Ganztägige Kita-Betreuung unter Dreijähriger kann teuer werden

Laut Studie kann besonders für Kinder unter drei Jahren die ganztägige Kita-Betreuung teuer werden. So fallen bei einem Jahreseinkommen bis zu 35.000 Euro in Göttingen (Niedersachsen) 291 Euro im Monat an für eine Ganztagsbetreuung mit acht Stunden für eine Familie mit einem einjährigen Kind. In Reutlingen (Baden-Württemberg) werden für eine achtstündige Betreuung bei einem Bruttoeinkommen der Eltern von 50.000 Euro monatlich 387 Euro fällig für ein einjähriges Kind. In Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) zahlen Eltern mit mehr als 175.000 Euro Jahreseinkommen für eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden eines Kindes unter zwei Jahren 1009 Euro im Monat - in Bergisch-Gladbach (NRW) sind es bei einem Einkommen von mehr als 200.000 Euro sogar 1220 Euro. 

Hingegen ist der Besuch staatlicher oder staatlich geförderter Kindertagesbetreuungen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab dem Jahr 2027 auch im Saarland generell gebührenfrei. “Lediglich Zusatzleistungen, wie die Verpflegung, werden den Familien hier in Rechnung gestellt”, heißt es in der Untersuchung. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil eine Gebührenfreiheit für Kinder eines bestimmten Alters. So ist etwa die Betreuung in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Zudem gibt es zum Teil landesrechtliche Regelungen bei mehreren betreuten Kindern. Hinzu komme, dass kommunale Gebührenordnungen nicht in allen Bundesländern auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft gälten - die aber einen großen Anteil an der Betreuung hätten. 

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung - in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. “Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken”, heißt es in der Untersuchung.


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