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Kindergeld online verlängern

Kindergeld im Studium: Neuer Online-Service der Familienkasse

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Kindergeld online verlängern

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Nürnberg (kma). Eltern können die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder künftig ganz einfach online abwickeln. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin, zu der die Familienkasse gehört.

Bürokratiefreier Prozess: der Online-Service

Eltern studierender Kinder haben weiter Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist. Endet die Schulausbildung des Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an.

Künftig enthält das Schreiben neben Hinweisen zum Kindergeldbezug auch einen Zugangscode für das Online-Portal (www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld). Dort können Eltern die Studienbescheinigung des Kindes ganz bequem hochladen – auch via Smartphone.

"Mit unserem neuen Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und nervige Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig, sodass der Prozess absolut bürokratiefrei ist", sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.

Weitere Informationen

www.familienkasse.de
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