Ihre-Vorsorge Logo

Kinderkrankentage: Wann Eltern eine Steuererklärung machen müssen

Grundsätzlich ist Kinderkrankengeld steuerfrei. Allerdings wird die Leistung zum Einkommen addiert und könnte damit den Steuersatz erhöhen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Eine Frau misst bei einem kleinen Mädchen Fieber. Bild: IMAGO / Shotshop

© Nicht definiert

Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn). Ist das eigene Kind krank oder bleibt wegen der Corona-Pandemie-Maßnahmen zu Hause, erhalten Eltern bezahlte Kinderkrankentage. Dieses Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts. Arbeitnehmer beantragen es bei ihrer Krankenkasse. Das gilt aber nur für Kinder, die unter 12 Jahre alt und gesetzlich mitversichert sind.

Grundsätzlich ist diese Leistung steuerfrei, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings zählt dieses Geld – genau wie das Elterngeld oder auch das Kurzarbeitergeld – zu den Lohnersatzleistungen. Und diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, wodurch der persönliche Steuersatz steigt.

Kinderkrankengeld wird zum Einkommen dazugerechnet

Das funktioniert so: Das Kinderkrankengeld wird am Ende des Jahres auf das Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch erhöht die ursprünglich steuerfreie Ersatzleistung den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Obwohl die Lohnersatzleistung steuerfrei ist, können so doch mehr Steuern fällig werden.

Daher müssen Mütter oder Väter, die mehr als 410 Euro im Jahr am Lohnersatzleistungen erhalten, eine Steuererklärung abgeben. Die Summe des Kinderkrankengelds wird im Mantelbogen unter „Einkommensersatzleistungen“ eingetragen.

Dazu sollten Betroffene von ihrer Krankenkasse eine „Bescheinigung für das Finanzamt“ erhalten haben, worin die Höhe des Kinderkrankengelds vermerkt ist.

Mehr zum Thema Kinderkrankentage


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026